Musik-Downloads: Die Abmahn-Abzocke muss aufhören

NRW fordert mehr Schutz vor dubiosen Anwalts-Kanzleien

Ein Euro — das ist der Preis für ein einzelnes Musikstück bei iTunes & Co. 10 000 Euro — das ist der Preis, wenn das Lied unerlaubt aus einer Online-Tauschbörse geladen wurde. Klingt unlogisch? Ist es auch. Doch weil einzelne Gerichte in Deutschland der Argumentation zwielichtiger Anwälte folgen, können sich Kanzleien mit Abmahnungen eine goldene Nase verdienen. Sie setzen einen abstrus hohen Streitwert an und kassieren im Schnitt 800 Euro für einen Brief aus Textbausteinen. Zahlen müssen meist nicht Kriminelle oder Hacker, sondern unbescholtene Bürger, etwa Familienväter für einen falschen Klick ihrer Kinder. Beweise dafür werden — wenn überhaupt — nur auf undurchsichtigem Weg gesammelt. Doch weil ein Prozess finanzielle Risiken birgt, zahlen viele Betroffene zähneknirschend.

Das Problem ist lange erkannt. Fast noch ärgerlicher als die Abmahn-Abzocke an sich ist daher, dass die Politik die Opfer bislang nicht schützen kann (oder will). Schon im September 2008 hat die Bundesregierung das Urheberrecht um einen Passus erweitert, der die Kosten für eine simple Abmahnung auf 100 Euro begrenzt. Angewandt wurde er von Gerichten nur selten — weil sie den von Kanzleien geltend gemachten hohen Rechercheaufwand abnickten. Vor zwei Monaten wurde dann ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium öffentlich, der hier nachbessert und den Streitwert auf 500 Euro (und damit die Gebühren auf 83,54 Euro) begrenzt — wie es jetzt auch NRW-Justizminister Thomas Kutschaty fordert.

Dass sich die Bundesregierung offenbar nicht einigen kann, ist den geschätzt vier Millionen Betroffenen kaum zu vermitteln. Denn ein geringerer Streitwert würde die Musik- und Filmindustrie keineswegs enteignen. Der Tausch im engen privaten Rahmen ist schon heute erlaubt. Und die systematische oder gar gewerbsmäßige Internet-Piraterie könnten die Konzerne weiterhin verfolgen. Schadenersatzansprüche wären von der Novelle überhaupt nicht berührt.

Wenn Kutschaty der Bundesregierung damit droht, den Schutz vor Abmahn-Kanzleien über den Bundesrat auf den Weg zu bringen, mag man das als Sommerloch-Geplänkel bezeichnen. Am Kern der Sache ändert das nichts: Es ist höchste Zeit, dass die Abzocke aufhört.

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