Rundfunkgebühr: Was Sie beachten müssen
Einige könnten unnötig doppelt zahlen.
Düsseldorf. Für alle diejenigen, die bereits Gebühren für Fernseher und Radio bezahlen, ändert sich am 1. Januar wenig. Sie werden automatisch umgestellt und zahlen weiter 17,98 Euro pro Monat.
Wer bisher nur Gebühren für ein Radio bezahlt (5,76 Euro), bekommt künftig den vollen Beitrag von 17,98 Euro abgebucht. Haushalte, die bisher nicht gemeldet sind, müssen dies bis zum 1. Januar tun.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie Wohngemeinschaften und Familien mit erwachsenen Kindern, die ein eigenes Einkommen beziehen, sollten vorher aktiv werden. Bisher sind in vielen Fällen mehrfach Gebühren fällig.
Künftig reicht es, wenn einer im Haushalt die Gebühren bezahlt. Der Beitrag deckt auch die Radios in den privaten Autos aller Bewohner ab. Die GEZ kann aus ihren Daten aber nicht erkennen, wo bisher mehrfach gezahlt wird.
Wer also künftig durch die Neuregelung weniger oder gar nicht mehr zahlen muss, sollte sich bei der GEZ melden, um unnötige Doppelzahlungen zu vermeiden.
Für Zweit- oder Nebenwohnungen muss der normale Beitrag gezahlt werden. Für Lauben in Kleingartenanlagen gilt das nur, wenn sie als Wohnung genutzt werden. Ansonsten sind sie befreit.
Weitere Infos, auch zu möglichen Beitragsbefreiungen, gibt es im Internet oder telefonisch: 0185/9995 0888 (6,5 Cent/Min. aus dem Festnetz).