Steuern sparen mit Zweitwohnung

Wer wegen seines Jobs einen weiteren Wohnsitz benötigt, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen.

Düsseldorf. Wachsende berufliche Mobilität fördert den Trend zum Zweitwohnsitz. Allein in den vergangenen fünf Jahren wuchs die Zahl der Zweitwohnungen um 30 Prozent, wie das Forschungsinstitut Empirica im Auftrag der Landesbausparkassen herausfand. Mit über 1,1 Millionen Einheiten umfassen sie inzwischen rund drei Prozent des bundesdeutschen Wohnungsbestandes.

Überwiegend junge Menschen aus kleinen bis mittleren Städten sowie Arbeitnehmer aus Ostdeutschland pendeln in die Job- und Unimetropolen. "Die durchschnittliche Größe einer Zweitwohnung liegt bei 38 Quadratmetern", sagt Hermann Adam von der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen. Die finanzielle Last können Berufspendler mit dem Finanzamt teilen, der Bundesfinanzhof erweitert stetig die Spielräume.

Wer neben seinem Hauptwohnsitz eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhält, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Der Fiskus erkennt auch Aufwendungen für Hotelzimmer, Wohngemeinschaften oder Eigentumswohnungen an. Akzeptiert werden Ausgaben für die Wohnungssuche, anfallende Umzugskosten (nur gegen Belege) und notwendiger Einrichtungsbedarf - etwa Möbel, Haushaltsgegenstände und Geschirr. Die laufenden Mietkosten - bis 60 Quadratmeter Wohnfläche - akzeptiert der Fiskus genauso wie die Ausgaben für Strom, Heizung und Warmwasser.

Die frühere zeitliche Befristung der Steuervorteile auf drei Monate wurde abgeschafft. Zusätzlich absetzbar ist die wöchentliche Heimfahrt im Rahmen der Pendlerpauschale mit 30 Cent je Entfernungskilometer.

Nach Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) gelingt die doppelte Haushaltsführung jetzt auch, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort weggelegt wird (Az.: VI R 23/07, VI R 58/06). "Bisher willigte der Fiskus nur ein, wenn der Berufstätige neben dem bestehenden Familienwohnsitz eine weitere Wohnung in der Nähe der Arbeitstätte aufnahm", informiert die Steuerkanzlei Heck & Göbel. Nunmehr könne man den Hauptwohnsitz auch vom Arbeitsort weglegen. "Entscheidend ist, dass die Zweitwohnung in der Nähe der Arbeitsstelle liegt", so Werner Heck. Dies kann auch der bisherige Erstwohnsitz sein.

Die Zweitwohnung bringt nicht nur Ehepaaren Steuerersparnis. Der Bundesfinanzhof genehmigte kürzlich einem unverheirateten Paar nach der Geburt des gemeinsamen Kindes ebenfalls den Steuerbonus. Die Partner hatten kurzerhand eine ihrer beiden Wohnungen zum Hauptwohnsitz erklärt und die andere wegen der Nähe zum Arbeitsplatz zur Zweitwohnung umfunktioniert. "Was verheirateten Paaren erlaubt ist, müsse auch für Lebenspartnerschaften gelten", so die Begründung der Richter (BFH, Az. VI R 31/05).

Wird die Zweitwohnung gekauft, lassen sich doppelt Steuern sparen. Die obersten Finanzrichter segneten ein Modell ab, bei dem ein Partner die gekaufte Immobilie zu fremdüblichen Bedingungen an den anderen vermietet. Vorteil: Der Eigentümer macht Vermietungsverluste geltend und der mietende Partner setzt die Mietkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten an (BFH, Az. IX R 55/01).

Drei Monate lang sind die täglichen Essenskosten zumindest teilweise absetzbar. Bei ganztägiger Abwesenheit vom Hauptwohnort akzeptiert das Finanzamt Ausgaben von bis zu 24 Euro, halbtags - bei einer Abwesenheit von bis zu 14 Stunden - von sechs Euro.