Sturmschäden: Wer übernimmt die Kosten?
Wenn ein Baum aufs Dach fällt, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Bei Beulen am Auto springt die Teilkasko ein.
Düsseldorf. Orkantief „Christian“ raste am Montag durchs Land und sorgte mancherorts für Sturmschäden. Doch wer haftet eigentlich, wenn der Baum aufs Dach oder der Blumentopf vom Balkon aufs Auto fällt?
Ein Sturm ist in der Versicherungsbranche klar definiert: Erst ab Windstärke acht geht man von einer gefährlichen Wetterlage aus. Jedoch muss der Verbraucher nicht selbst messen. Als Beweise reichen laut Stiftung Warentest die Daten einer Wetterstation.
Für die entstandenen Schäden kommen in der Regel Gebäude- und Hausratsversicherungen auf. Die Wohngebäudeversicherung kann bei abgedeckten Dächern, Schäden durch umfallende Bäume und durch eintretendes Wasser in Anspruch genommen werden. Jedoch ist bei Bäumen folgendes zu beachten: Der Grundstückseigentümer muss selbst für Schäden aufkommen, wenn er beispielsweise eindeutig kranke oder vorgeschädigte Bäume unbehandelt stehen lässt.
Auf der anderen Seite muss man laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH; NVZ 2004,454) „gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten der Natur beruhen, als unvermeidbar hinnehmen“. Folglich kann der Grundstückseigentümer nur dann haftbar gemacht werde, wenn ihm nachgewiesen wird, dass er nicht alles getan hat, um den Schaden zu verhindern. Wenn die Wohnungseinrichtung — dazu gehören auch Satellitenschüsseln — in Mitleidenschaft gezogen wurde, werden die Kosten von der Hausratsversicherung übernommen.
Sturmschäden an Autos begleicht die Teilkaskoversicherung. Das gilt auch, wenn ein Dachziegel den Wagen getroffen hat. Kommt es wegen des Sturms allerdings zu einem Unfall, hilft nur eine Vollkaskoversicherung.
Auch Mieter können haftbar gemacht werden, wenn beispielsweise Schäden durch von ihrem Balkon herabfallende Gegenstände entstehen. Diese übernimmt die Haftpflichtversicherung.
Entstandene Blessuren sollten durch Fotos dokumentiert werden und umgehend der Versicherung gemeldet werden.