Behörde darf Hunde-Anzahl in Wohngebiet begrenzen
Koblenz (dpa/tmn) - Die Kreisverwaltung darf einem Hundebesitzer vorschreiben, wie viele der Tiere er halten darf. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Aktenzeichen: 1 K 944/10.KO) hervor.
Die Haltung von zehn Hunden auf einem Anwesen überschreite das Maß der zulässigen Tierhaltung in einem Wohngebiet, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Das teilt die Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin mit.
In dem Fall hatten Hundebesitzer gegen ein Verbot des Kreises geklagt, der diesen die Haltung von mehr als vier Hunden auf dem Grundstück untersagte. Zeitweise lebten dort zehn Yorkshireterrier, worüber sich Nachbarn beschwert hatten. Das Gericht lies das Verbot zu. Die Haltung von zehn Hunden auf einem Anwesen sei eine nicht genehmigte Nutzungsänderung. Von derart vielen Tieren gehe für die Nachbarn eine unzumutbare Lärmbelästigung aus.