Bei kranken Tieren kann Geschäft rückgängig gemacht werden
Coburg (dpa) - Der Kauf eines Tieres ist vergleichbar mit dem Kauf einer Ware. Bekommt das Tier innerhalb von sechs Monaten eine Krankheit, die schon bei der Übergabe vorhanden war, kann der Käufer das kranke Tier zurückgeben.
Wer ein krankes Tier kauft, bei dem sich innerhalb von sechs Monaten Symptome zeigen, kann dieses Geschäft auch ohne Verschulden des Verkäufers rückgängig machen. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden (Az. 23 O 386/11). Im konkreten Fall wollte ein Mann ein für 4900 Euro gekauftes Pferd zurückgeben, nachdem es binnen eines halben Jahres anfing, immer heftiger zu stolpern und zu lahmen - bis es schließlich gar nicht mehr geritten werden konnte.
Der Verkäufer bestritt, dass das Pferd bereits beim Verkauf krank gewesen sei. Seiner Ansicht nach stolperte das Tier aufgrund von mangelnder Reitkunst des neuen Besitzers. Ein Tierarzt stellte jedoch fest, dass das Pferd eine Krankheit an den vorderen Hufe hatte. Nach Überzeugung des Gerichts lag diese Erkrankung schon beim Verkauf vor.
Weil dem Verkäufer die Krankheit allerdings nicht bekannt gewesen sei, treffe ihn keine Schuld. Daher darf der Käufer das Pferd zwar zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Anspruch auf Schadenersatz hat er jedoch nicht. Diesen hatte der Käufer unter anderem wegen der angefallenen Tierarztkosten gefordert.