Bei Verdacht auf Tierschutz-Verstoß ans Veterinäramt wenden
Bramsche (dpa) - Einige Methoden sind in der Pferdehaltung und im Training verboten. Manchmal werden sie aus Unwissen, ein anderes Mal zur Leistungssteigerung eingesetzt. Wer so etwas beispielsweise in seinem Reitstall oder auf einer Weide beobachtet, sollte sich ans zuständige Veterinäramt wenden.
Tierschutzwidrig sind etwa Führanlagen, bei denen Strom eingesetzt wird. In diesen Anlagen werden die Pferde trainiert, erklärt Friederike Hänsch von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. Bleiben die Tiere stehen oder bewegen sich nicht gleichmäßig, bekommen sie einen Stromstoß.
Nicht erlaubt ist außerdem, Pferden die Haare in den Ohren oder die Tasthaare am Maul zu rasieren. Dahinter stecken meist optische Gründe. Schlecht ist es auch, die Haare neben der Schweifrübe zu stutzen. Denn das Haarbüschel erfüllt einen wichtigen Zweck: „So fließt das Wasser gut ab, wenn die Tiere bei schlechtem Wetter draußen sind.“ Mit gekürzten Haaren könnte das Wasser dagegen in den After laufen.
Meldet jemand dem Veterinäramt einen Verdacht, folgt eine Kontrolle vor Ort im Stall. Hält ein Besitzer seine Pferde tierschutzwidrig, muss er ein Bußgeld zahlen.