Gemeinde darf Hundehaltung einschränken
Koblenz (dpa/tmn) - Eine Gemeinde darf einem Hauseigentümer vorschreiben, wie viele Hunde er auf seinem Grundstück halten darf. Denn von zu vielen Tieren geht für Nachbarn eine unzumutbare Lärmbelästigung aus.
Bei der Hundehaltung hat die Gemeinde ein Wörtchen mitzureden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen: 1 K 944/10.KO) entschieden, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Sind es zu viele Tiere, kann es für die Nachbarn zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung kommen, heißt es in der Begründung des Gerichts.
In dem Fall hatten die Hausbesitzer auf ihrem Grundstück in einem Wohngebiet zeitweise zehn Yorkshireterrier gehalten und diese Tiere auch in geringem Umfang gezüchtet. Die Nachbarn beschwerten sich. Daraufhin verbot der Kreis den Klägern die Haltung von mehr als vier Hunden auf ihrem Grundstück.
Zu Recht, wie die Richter entschieden. Die Haltung von zehn Hunden überschreite das Maß der zulässigen Tierhaltung in einem Wohngebiet. Es entspreche der allgemeinen Erfahrung, dass sich Hunde gegenseitig anbellten. Nichts anderes gelte auch für die eher kleinen Yorkshireterrier. Daher verstoße diese Hundehaltung gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot.