Neues Tier ist krank: Verkäufer haftet nicht zwingend
Zweibrücken (dpa) - Wer sich ein Tier zulegt und dann merkt, dass es krank ist, hat nicht unbedingt Anspruch auf Schadenersatz. Der Verkäufer haftet nicht automatisch für gesundheitliche Probleme des Neuzugangs.
Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden. Die Richter wiesen damit die Schadenersatzklage eines Pferdekäufers ab. Er hatte nach dem Kauf festgestellt, dass das Tier lahmte und dem Verkäufer vorgehalten, ihn bewusst getäuscht zu haben. Ihm sei versichert worden, das Pferd habe keine Verletzungen oder Krankheiten. Dem Urteil zufolge darf nicht unterstellt werden, dass ein Tier krank war, als es gekauft wurde. Die Verfassung von Tieren verändere sich, im Unterschied zu Sachen unterlägen sie einer ständigen Entwicklung (Aktenzeichen: 4 U 34/10).