Zu viele Maikätzchen - Tierschützer fordern Kastration
Bonn (dpa) - Wenn Hauskatzen umherstreifen, gibt es auch unkontrollierten Nachwuchs. Tierheime sind überlastet, frei lebende Tiere leiden oft extrem. Tierschützer wollen dem Elend mit Kastration beikommen.
Eine wachsende Zahl freilaufender Katzen wird für die Tierheime zum Problem. Es gebe eine „Katzenschwemme“ in Tierheimen und sie seien mit der Versorgung überlastet, erklärte der Deutsche Tierschutzbund am Dienstag in Bonn. Der Tierschutzbund appellierte an Katzenbesitzer, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Kommunen sollten eine Kastrationspflicht erlassen. Bei einer Kastration entfernt der Tierarzt bei der Katze die Eierstöcke und beim Kater die Hoden.
Die mehr als 500 Tierheime des Tierschutzbundes rechneten vermehrt mit neuen Katzenbabys, den sogenannten Maikätzchen. Katzen werden üblicherweise im Mai geboren; die Tiere können im Jahr zwei- bis dreimal jeweils vier bis sechs Junge bekommen.
Die Vermittlung der vielen Katzen werde schwieriger, erläuterte der Tierschutzbund. Damit stiegen auch die Kosten. „Die meisten Kommunen lassen die Tierheime bei der Bewältigung dieser Herausforderung allein“, sagte Tierschutzpräsident Thomas Schröder.
Pro Jahr werden bundesweit mehr als 130 000 Katzen in den Tierheimen aufgenommen. Zusätzlich werden freilebende Tiere und ihr Nachwuchs an Futterstellen versorgt. Sie stammen ursprünglich alle von in Haushalten lebenden Freigänger-Katzen ab, deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde und die ihren Nachwuchs sich auch selbst überlassen. Oft werden ungewollte Katzenjungen auch in Tierheimen abgegeben.
Viele freilebende Tiere litten nach Angaben des Tierschutzbundes unter Nahrungsmangel sowie auch unter Infektionskrankheiten und Parasitenbefall. Oft drohe den Tieren dann ein langer Leidensweg bis zum qualvollen Tod.
Um den „dramatischen Populationsanstieg“ in den Griff zubekommen, will der Tierschutzbund eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht. Kommunen sollten mit Verordnungen dem Beispiel vieler Städte und Gemeinden vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen folgen. Eine bundesweite Regelung sei bisher am Widerstand der Bundesregierung gescheitert, die hier auf die Länder- und Kommunenzuständigkeit verweise.