Timesharing: Touristen werden im Urlaub überrumpelt
Die EU geht gegen dubiose Firmen in Urlaubsländern vor. So soll der Ruf der Teilzeit-Wohnanlagen gerettet werden.
Brüssel. Teilzeitwohnrechte gelten an sich als preiswerte Alternative zum traditionellen Urlaub in Hotels oder Ferienwohnungen. Doch dubiose Firmen in Ferienländern wie Spanien, Portugal und Griechenland haben die gesamte Branche in Verruf gebracht. Nun schiebt Brüssel dem Missbrauch einen Riegel vor. Jetzt stellt EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva die überarbeitete EU-Richtlinie für "Teilzeitwohnrechte" (Timesharing) vor.
Schon 1994 sah sich die Kommission zu einer EU-weiten Regelung veranlasst. Seitdem muss der Kunde vor Vertragsabschluss informiert werden, er hat ein Widerrufsrecht von zehn Tagen, und die fragwürdige Anzahlungspraxis ist untersagt. Von heiler Welt kann aber keine Rede sein. Im Gegenteil: Denn längst sind neue Angebote auf dem Markt. "Schwarze Schafe" in der Branche entdecken immer wieder neue Schlupflöcher, um an das Geld der Touristen zu kommen.
Meistens tappen Urlauber in den Touristenzentren des Mittelmeers in die Fallen von Drückerkolonnen. "Sie verwickeln einen in ein Gespräch, man schaut sich ein Objekt an, beißt an und unterschreibt", berichtet Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ). Die alte EU-Richtlinie zu umgehen, ist nicht schwer. Meistens wird die Mindestlaufzeit von 36 auf 35 Monate heruntergesetzt.
Nicht nur dieses Schlupfloch" soll die überarbeitete EU-Richtlinie stopfen. Unter die Neuregelung fallen künftig auch Angebote wie Ferienwohnrechte für Kreuzfahrtschiffe, Hausboote, Wohnwagen, Hotels und Discount-Klubs. Ebenfalls bislang nicht erfasst: Man erwirbt ein Teilzeitwohnrecht in einer Ferienanlage, aber nicht für eine bestimmte Wohnung.
Nur schleppend funktioniert der Tausch von Ferienwohnrechten. Zwar haben sich längst Tauschklubs gegründet, aber die betrübliche Erfahrung zeigt: Obwohl die Inhaber der Ferienwohnrechte dafür zusätzliche, meist hohe Gebühren gezahlt haben, gibt es keinerlei Garantien, im schlimmsten Fall schauen sie in die Röhre.
Begriff Beim Timesharing kauft ein Kunde für einen bestimmten Geldbetrag das Recht, jedes Jahr eine Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum zu bewohnen. Er teilt sich das Quartier mit anderen Inhabern von Teilzeitwohnrechten.