Wie verhindert ein Schuldner den Darlehensverkauf?

Bislang sind schon Kredite für acht Milliarden Euro an ausländische Investoren verkauft worden.

<strong>Düsseldorf. Der Verkauf von Immobiliendarlehen verunsichert weiterhin Bankkunden. Deshalb stellte der Bundesverband deutscher Banken (BDB) jetzt klar: "Bei einem Kreditverkauf hat der Erwerber keine anderen Rechte als das ursprüngliche Kreditinstitut", so BDB-Sprecherin Kerstin Altendorf." Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Wenn umfassende Sicherheit bestünde, hielte die Bundesregierung und auch Verbraucherschützer keine gesetzliche "Risikobegrenzung" zum Schutz der Darlehensnehmer für notwendig. "Zunehmend verkaufen Banken ihre Forderungen aus Krediten an Finanzinvestoren, die sie dann kurzfristig realisieren", sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Immobilienkredite von rund acht Milliarden Euro sind bereits an ausländische Investoren verkauft worden, so eine Studie. Zypries’ Gesetzentwurf ist unter Experten dennoch umstritten.

Die Banken reagieren unterschiedlich auf die Verunsicherung der Kunden. Ein Großteil der Institute beabsichtigt derzeit keine Kreditverkäufe, wie eine Umfrage belegt.Die Sparda-Bank West verkauft keine Immobiliendarlehen. Und bei der Stadtsparkasse Düsseldorf heißt es: "Auf Wunsch garantieren wir, dass das Darlehen nicht verkauft wird", so Joelle Bettzuege von der Stadtsparkasse.

Wie können sich Schuldner anderer Banken schützen, solange es keine gesetzliche Neuregelung und keine gefestigte Rechtsprechung gibt?

Ergänzung des Sicherungsvertrags: Nehmen Sie, auch als Neukunde, die Banken beim Wort und lassen Sie den Sicherungsvertrag mit einem Abtretungsverbot ergänzen, sollte die Bank bislang keine individuelle Zusicherung abgegeben haben.

Inhalt: Das Darlehen wird bei vertragsgemäßem Verhalten nicht verkauft. Diese Sicherungsabrede verbindet das Darlehen mit der Grundschuld und erschwert so die Verwertung. Verweigert dies die Bank, kann man ihr im Fall des Darlehensverkaufs trotz eigenem vertragsgemäßen Verhaltens Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Darlehensvertrages ankündigen.

Vollstreckungsabwehrklage: Ist das Darlehen bereits abgetreten und wendet sich eine Verwertungsgesellschaft an den Schuldner, holen Sie sofort Rechtsrat ein. Unterzeichnen sie niemals eine Verkaufsvollmacht. Einer drohenden Verwertung begegnet man mit einer Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO).