Zur Begründung hieß es, das Landratsamt für den Bodenseekreis in Friedrichshafen habe dem seit 2009 existierenden Unternehmen eine formal wirksame Genehmigung für Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen erteilt (Aktenzeichen: 3-11 O 83/10).
Diese Genehmigung sei damit von einer Verwaltungsbehörde erteilt worden und sei deshalb nicht von einer auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Zivilkammer des Landgerichts juristisch überprüfbar. Auch die Frage, ob es sich beim Geschäftsbetrieb von Yourbus um einen bloßen Gelegenheitsverkehr oder aber einen Linienverkehr handele, könne nur diese Behörde oder aber das entsprechende Verwaltungsgericht klären.