Den Urlaub online buchen: Eine Alternative zum Reisebüro
Wiesbaden (dpa/tmn) - Noch bequemer als ein Besuch des Reisebüros ist das Durchforsten von Online-Reiseportalen. Rechtlich macht es keinen unterschied, wo man letztlich den Urlaub bucht. Verantwortlich ist immer der Reiseveranstalter.
Online buchen oder im Reisebüro? Rechtlich macht das praktisch keinen Unterschied. Treten bei einer Reise zum Beispiel Mängel auf, sei immer der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner, erklärt Prof. Ronald Schmid von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht. Wichtiger als der Weg der Buchung sei die Frage, ob es sich um eine komplette Pauschalreise oder einzelne Bausteine wie Flug oder Hotel handele.
Denn wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann im Falle von höherer Gewalt - etwa einer Naturkatastrophe am Urlaubsziel - kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Wer nur einen Baustein seiner Reise gebucht hat - zum Beispiel den Flug oder nur die Übernachtung - wird in diesem Fall wahrscheinlich Stornokosten bezahlen müssen.
Interessant wird nun Folgendes: Werden zwei wesentliche Leistungen einer Reise - zum Beispiel Flug und Unterkunft - gebündelt verkauft, gelte das in der Regel schon als Pauschalreise, erläutert Schmid. Wenn ein Onlinereiseportal wie Expedia oder Weg.de ein solches Paket zusammenstellt und einen Preis dafür berechnet, ohne sich dabei auf einen anderen Reiseveranstalter zu berufen, werde das Portal unter Umständen selbst zum Veranstalter. Und wenn das Portal eben nicht nur als Vermittler auftritt, sondern eine eigene Leistung anbietet, habe der Reisende Ansprüche gegenüber dem Portal als Veranstalter.
Aber auch das Reisebüro kann zum Veranstalter werden: Und zwar ebenfalls, wenn es mindestens zwei wesentliche Bestandteile einer Reise bündelt, dafür einen Preis berechnet und quasi als eigene Leistung verkauft, wie Schmid erklärt.