Erdbeben in Italien: Für Reisestornierung reicht kein ungutes Gefühl
Hannover (dpa/tmn) - Italien-Reisende können nach den erneuten Erdbeben nicht automatisch ihre Reise kostenlos stornieren. Ein schlechtes Gefühl allein, rechtfertigt noch keinen Reiserücktritt.
„Urlauber müssen sich informieren, wie die Region betroffen ist und ob die Reise in Gefahr ist“, sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Nur wenn aufgrund des Erdbebens der Urlaub wirklich nicht möglich ist, wenn zum Beispiel die Infrastruktur massiv beschädigt ist oder das Hotel zerstört wurde, können Urlauber kostenlos ihre Reise beim Veranstalter stornieren.
Ein ungutes Gefühl oder die Angst vor weiteren Erdbeben reichen dagegen laut Degott nicht zu einer kostenlosen Stornierung. „Schlechtes Gefühl erlaubt keine kostenlose Stornierung, es braucht objektive Gründe“, so der Reiserechtler.
Schlechte Karten haben ebenfalls Reisende, die sich einzelne Bausteine, zum Beispiel Mietwagen, Flug oder Hotel, individuell gebucht haben. Diese müssen sich laut Degott mit den einzelnen Anbietern auseinandersetzen.