Fernbus-Reisende müssen bei Diebstahl Kofferinhalt kennen

Leipzig (dpa/tmn) - Wenn auf Fernbusreisen der Koffer wegkommt, können Reisende in der Regel Schadenersatz verlangen. Das Problem dabei: Sie müssen beweisen, was genau im Koffer war, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen.

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Dieser Nachweis kann schwierig werden.

Die Verbraucherschützer raten deshalb, Wertgegenstände wie Kameras gar nicht erst in den Koffer zu packen, sondern stattdessen in einen Rucksack oder eine Tasche, die man an seinen Platz mitnimmt. Wer sich die Mühe machen will, kann vor der Fahrt fotografieren, was er alles in seinen Koffer gepackt hat, um einen Nachweis zu haben.

Wenn das Fernbusunternehmen bei verlorenem Gepäck die Zahlung einer Entschädigung ablehnt, können Reisende sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr wenden. Das Schlichtungsverfahren da kostet nichts, so die Verbraucherschützer. Sie empfehlen zudem, den Kofferdiebstahl bei der Polizei anzuzeigen.

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