Gefahr am Hotelpool - Eltern sollten kritisch hinschauen
Köln (dpa/tmn) - Für die Kinder ist er Grund zum Jubeln, für die Eltern Anlass zur Sorge: Der Pool kann mit seinen Ansaugstellen schnell zur Gefahr für den Nachwuchs werden.
Eltern sollten sich im Urlaub selbst ein Bild davon machen, wie sicher der Pool ist. Denn ein Zertifikat, auf das sie sich verlassen könnten, gibt es nicht, erklärt Olaf Seiche, Tourismusexperte vom TÜV Rheinland. Das größte Problem bei den Pools ist die Ansauganlage. Dort drohen gleich zwei Gefahren für Kinder: Zum einen könne der Sog so groß sein, dass sie davon unter Wasser gehalten werden. Zum anderen können beim Vorbeitauchen lange Haare angesaugt werden und sich im Gitter verheddern.
Seiche rät Eltern deshalb, die Ansauganlagen ausfindig zu machen, bevor die Kleinen zum ersten Mal ins Wasser gehen. Anschließend sollten sie die Kinder davor warnen, in die Nähe der Anlagen zu kommen. Bemerken die Eltern dabei, dass das Gitter vor der Anlage fehlt, sollten sie den Nachwuchs gar nicht mehr ins Wasser lassen.
Immer wieder kommt es zu Unglücken, bei denen Kinder in den Sog geraten und ertrinken. 2011 starb ein 13-jähriges Mädchen aus Sachsen-Anhalt in Bulgarien, weil die Abdeckung eines etwa 20 Zentimeter großen Ansaugrohrs fehlte. Im gleichen Jahr starb ein 8-jähriger Junge aus Hessen in einem Pool auf der Kanareninsel Fuerteventura.
Häufig befinden sich die Anlagen bei den Rutschen - an den Wänden oder am Beckenboden. Daher rät der Deutsche Reiseverband (DRV), dass Kinder nach dem Rutschen sofort den Auslaufbereich besser verlassen.
Vom sogenannten Handtuchtest hält Seiche nichts. Dabei halten Eltern ein Handtuch vor die Anlage, um zu prüfen, ob der Sog zu stark ist. Allerdings könne davon zum Beispiel die Pumpe kaputt gehen, warnt der Experte vom TÜV. Oder der Wasserzulauf für die Rutsche werde gestört: So könnten sich Kinder, die sich just in dem Moment auf ihr befinden, wegen des fehlenden Wassers Verbrennungen zuziehen.
Seiche empfiehlt, neben der Ansauganlage den ganzen Pool unter die Lupe zu nehmen. Ist er sauber oder dreckig? Gibt es Rost oder scharfe Kanten? Stehen Schrauben hervor? Falls Eltern bedenkliche Mängel entdecken, sollten sie diese beim Reiseleiter reklamieren. Wenn der Pool nicht nutzbar ist, steht Urlaubern eine Minderung des Reisepreises zu.
Das Wichtigste sei, dass Eltern ihre Kinder beim Baden nie aus den Augen lassen. Denn: „Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht“, sagt Seiche. Wenn zusätzlich ständig Rettungsschwimmer am Beckenrand Ausschau halten, umso besser. Der DRV rät Eltern, sich außerdem darüber zu informieren, wo sie zum Beispiel Rettungsringe oder Erste-Hilfe-Material finden - falls es doch zu einem Notfall kommt.
Einige Reiseveranstalter im DRV haben aufgrund der Gefahren von Hotelpools eine Arbeitsgruppe zum Thema Poolsicherheit gegründet. Seitdem haben Pooltester in beliebten Urlaubsregionen schon Hunderte Anlagen getestet. Finden sie Mängel, bekommt der Hotelier eine Frist, um sie zu beseitigen. Tut er das nicht, droht ihm schlimmstenfalls die Schließung des Hotels.