Handy-Verbot im Flieger soll gelockert werden - Was derzeit gilt

Braunschweig (dpa/tmn) - Fünf Stunden lang unerreichbar sein. Das gibt es heute fast nicht mehr. Eine letzte Bastion der Unerreichbarkeit ist das Flugzeug. Elektronische Geräte wie Handys müssen Passagiere ausschalten.

Das Verbot soll aber bald gelockert werden.

Sobald die Triebwerke des Flugzeugs loslegen, müssen die Passagiere an Bord ihre elektronischen Geräte ausschalten. Darunter fallen neben Handys und Laptops sogar Digitalkameras. Gerade für Geschäftsreisende ist die Regelung oft lästig. Ende November will die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) neue Sicherheitsempfehlungen für Fluggesellschaften und nationale Aufsichtsbehörden veröffentlichen und das Handyverbot an Bord lockern. Europäische Flugreisende sollen bei Start und Landung demnächst Computer und Handy zumindest eingeschränkt nutzen dürfen. Das kündigte die EU-Agentur mit Sitz in Köln am Mittwoch (13. November) an.

Derzeit sind die Regeln streng: Entscheidend sind die Sendefähigkeit des Gerätes und die Phase des Fluges. Sind die Triebwerke aus und steht der Flieger in der Parkposition, dürfen Passagiere vom Handy bis zum Laptop alles benutzen. Für Start, Flug und Landung verbietet das Luftverkehrsgesetz in bestimmten Fällen, elektronische Geräte an Bord einzuschalten. Denn nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) stören sie unter Umständen die Bordelektronik.

Sendefähige Geräte sind demnach den gesamten Flug über tabu. Dazu gehören zum Beispiel Handys. Sie müssen daher die ganze Zeit über ausgeschaltet bleiben oder dürfen ab Erreichen der Reiseflughöhe nur im Flugmodus eingeschaltet sein. Ausnahmen gelten in Flugzeugen mit einer speziellen Technik, die es Passagieren ermöglicht, während des Flugs zu telefonieren: Einige Fluggesellschaften statten ihre Maschinen bereits damit aus, etwa Emirates.

Nicht sendefähig sind etwa Laptops oder Digitalkameras. Sie müssen nur ausgeschaltet sein, während die Maschine rollt, startet, in den Landeanflug geht und landet. Das soll sich laut EASA bald ändern. Während des Reiseflugs darf der Besitzer sie bereits jetzt einschalten. Auch Laptops mit WLAN darf er nutzen. Denn sie haben laut dem LBA eine sehr geringe Sendeleistung, die die Bordelektronik nicht stört. Um mit ihnen surfen zu können, muss jedoch an Bord ein WLAN-Hotspot existieren.

Die amerikanische Luftfahrtaufsichtsbehörde FAA kündigte vor kurzem ebenfalls die Lockerung der Vorschriften an. Fluggäste bei US-Airlines dürfen dann auch während Start und Landung elektronische Geräte nutzen.

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