Keine Entschädigung wegen Zugausfall nach Unwetter

Berlin (dpa/tmn) - Die heftigen Sommergewitter der vergangenen Tage führten zu vielen Zugausfällen. Bäume fielen auf Gleise oder beschädigten Oberleitungen. Ihre Kunden muss die Bahn aber dennoch nicht entschädigen.

Sie kann sich auf höhere Gewalt berufen.

Bahnkunden bekommen keine Entschädigung, wenn ihr Zug wegen eines Unwetters ausfällt oder sich verspätet. Ein Unwetter wie das vom Dienstag (6. August) sei höhere Gewalt, sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn. Die Fahrgastrechte bei Verspätungen griffen in diesem Fall nicht. Normalerweise erstattet die Bahn Kunden bei mehr als einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Ticketpreises und bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent.

Wegen schwerer Gewitter am Dienstag verspäteten sich rund 2000 Züge, oder sie konnten nur Teilstrecken befahren. Seit Mittwochmorgen seien alle Strecken wieder befahrbar, sagte der Sprecher. Allerdings wurden Störungen erwartet, „weil nicht alle Fahrzeuge da sind, wo sie sein sollten“. Zu den Störungen zähle, dass sich Züge verspäten, Wagen anders als geplant gereiht seien oder dass statt eines ICEs zum Beispiel ein IC im Einsatz sei.

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