Mit dem Auto zur Fußball-EM: Besondere Regeln beachten

München (dpa/tmn) - Andere Länder, andere Verkehrsregeln: Wer mit dem Wagen zur Fußball-Europameisterschaft (8. Juni bis 1. Juli) nach Polen oder in die Ukraine reist, sollte ein paar Besonderheiten kennen, empfiehlt der ADAC.

Viele Verkehrsverstöße werden laut dem ADAC in Polen oder der Ukraine härter geahndet als in Deutschland - und einige scheinbar gleiche Regeln anders gelebt. Das gilt auch während der Fußball-EM.

In Polen muss zum Beispiel vor einem grün leuchtenden Ampelpfeil für Rechtsabbieger - anders als in Deutschland - vor dem Abbiegen angehalten werden, erklärt der Münchner Automobilclub. Der Gesetzgeber schreibt dort vor, auch am Tag die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten. Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist verboten und wird mit 50 Euro Bußgeld geahndet. Fahrer mit mehr als 0,2 Promille Alkohol im Blut müssen sich auf Geldstrafen ab 145 Euro gefasst machen.

Für Pkw gelten in Polen folgende Tempolimits: 50 km/h innerorts, 90 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 140 km/h auf Autobahnen.

In der Ukraine trinken motorisierte Fußball-Touristen besser nur Limonade. Denn der Promillegrenzwert für Fahrer liegt bei Null, warnt der ADAC. Wer sich nicht daran hält, zahlt mindestens 240 Euro Strafe und kann sogar ins Gefängnis kommen. Handy-Sünder müssen 40 Euro berappen. Außerdem müssen Autofahrer eine Warnweste an Bord haben, sonst drohen Knöllchen ab 5 Euro.

Innerorts dürfen Pkw in der Ukraine 60 km/h fahren, auf Landstraßen 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Wer seinen Führerschein erst seit weniger als zwei Jahren besitzt, darf generell nur 70 km/h fahren.

Die Polizei in Polen darf Bußgelder für kleinere Verkehrsverstöße direkt vor Ort kassieren, gezahlt werden muss in Zloty. Der ukrainischen Polizei ist das nicht erlaubt. Aber: Da die ukrainischen Behörden verhängte Geldstrafen in Deutschland nicht vollstrecken können, dürfen sie Kraftfahrzeuge ausländischer Verkehrssünder so lange beschlagnahmen, bis die Fahrer ihre Rechnung beglichen haben.