Pisten-Unfallflucht: Flüchtenden festhalten

München/Wien (dpa/tmn) - Ein Unfall setzt dem Tag auf der Skipiste ein unerwartetes Ende - und dann macht sich der Verursacher auch noch aus dem Staub. Allerdings dürfen Zeugen einen Flüchtenden festhalten.

Pisten-Unfallflucht - so selten ist das nicht. Allein auf österreichischen Pisten passiert das in jeder Saison rund 800 Skifahrern, schätzt das Kuratorium für Verkehrssicherheit in Wien. Anders als in Deutschland ist ein solches Verhalten in Österreich eine Straftat.

„In Deutschland ist das für die Piste nicht so klar geregelt wie für den Straßenverkehr“, sagte Gerhard Dambeck vom Deutschen Skiverband (DSV). „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach Paragraf 142 Strafgesetzbuch gibt es nur auf der Straße“, erläuterte der DSV-Rechtsexperte. Ausnahmen gebe es aber in Bayern. Dort könnten Pisten zur „Hauptskiabfahrt“ erklärt werden, für die strengere Rechte gelten. Unfallflucht könne dann auch geahndet werden. „Das ist die Theorie“, sagte Dambeck. In der Praxis müsse man den Täter natürlich erst haben, und das sei nicht immer einfach. Hat jemand einen Skiunfall verursacht, sich davongestohlen und erst dann gestellt, sei sein Verhalten aber strafverschärfend zu bewerten.

Wenn in Österreich jemand einen Unfall verursacht und sich nicht um das Opfer kümmert, gelte das als „Imstichlassen eines Verletzten“, erläuterte Karl Gabl, Präsident des österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit. „Wenn schwere Körperverletzung vorliegt, drohen dafür bis zu zwei Jahre Haft.“ Auch wer Zeuge wird und nicht hilft, macht sich strafbar: Auf unterlassene Hilfeleistung stehen bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe, sagte Gabl. Unterlassene Hilfeleistung sei auch in Deutschland ein Straftatbestand, so Gerhard Dambeck.

Gefragt sind in jedem Fall Zivilcourage und Aufmerksamkeit auf der Piste: „Wer Zeuge eines Unfalls wird, ist berechtigt, einen flüchtenden Verursacher mit geeigneten Mitteln festzuhalten, sich den Ausweis zeigen zu lassen und Anzeige zu erstatten“, sagte Gabl. Er rät, auch Unbeteiligte um Hilfe zu bitten und eventuell das Liftpersonal einzuschalten: „Unbeteiligte können oft bessere Angaben zur Person des Verursachers machen. Wer stürzt und sich verletzt, ist ja meist erst einmal mit sich selbst beschäftigt.“

Auch bei Zusammenstößen, die zunächst unproblematisch erscheinen, sei es vernünftig, Daten auszutauschen, empfahl Gabl: „Das kann ganz harmlos sein - man stößt zusammen, beide rappeln sich auf. Man glaubt, alles ist in Ordnung. Aber vielleicht kommen später doch noch Beschwerden zutage, dann sollte man seinen Unfallgegner kennen.“

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