Zuspitzung auf dem Sinai: Veranstalter fliegen Touristen aus

Dahab/Berlin (dpa/tmn) - Das Auswärtige Amt warnt vor einem Aufenthalt auf der Sinai-Halbinsel, Veranstalter fliegen Touristen aus. Neue Anreisen sind für die nächsten zwei Wochen abgesagt.

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Rund 100 Kilometer nördlich von Scharm el Scheich ist die Welt bislang noch in Ordnung. Der Ort Dahab wirkt zwar wie ausgestorben, vor den Hotels steht Sicherheitspersonal, am Ortseingang hat das Militär einen Checkpoint errichtet - bereits vor einiger Zeit, wie die Einheimischen erzählen. Doch ansonsten herrscht Ruhe. Einige der Gäste sagen, sie wollten auf jeden Fall vor Ort bleiben und ihren Urlaub fortsetzen.

Obwohl das Auswärtige Amt dringend davon abrät. Am Mittwochabend verschärfte es seinen Sicherheitshinweis deutlich: Von Reisen in alle Regionen der Sinai-Halbinsel wird darin dringend abgeraten - ausdrücklich auch in die Badeorte. Touristen sollten sich wegen einer früheren Abreise an ihren Veranstalter wenden, heißt es aus dem Ministerium. Die genauen Gründe für die Verschärfung sind unklar. Vor zwei Wochen hatte es bei Taba einen Anschlag auf einen Reisebus gegeben, seitdem war die Lage jedoch ruhig.

Die Reiseveranstalter reagierten am Donnerstagvormittag schnell. Fast alle fliegen die Gäste aus den betroffenen Urlaubsregionen aus - hauptsächlich ist das Scharm el Scheich, eines der wichtigsten Touristenzentren am Roten Meer. Tui ist derzeit dabei, alle rund 100 Gäste zu kontaktieren. Gemeinsam werde die vorzeitige Rückreise organisiert. Wer bleiben will, mache das auf eigenes Risiko, so Sprecherin Anja Braun.

Thomas Cook und Neckermann haben derzeit nach Angaben des Unternehmenssprechers Sprecher Mathias Brandes nur wenige deutsche Gäste vor Ort. Diese würden jedoch alle ausgeflogen. Auch hier gilt: Wer bleiben möchte, handelt auf eigenes Risiko. Auch ETI fliegt seine Gäste aus Scharm el Scheich aus. Sie haben die Wahl, ihren Urlaub in Hurghada fortzusetzen oder nach Deutschland zurückzufliegen. Alltours will seine Gäste bereits in der Nacht auf Freitag (28. Februar) zurück nach Deutschland bringen. „Die Sicherheit unserer Gäste steht an erster Stelle“, so Geschäftsführer Dieter Zümpel. Nur FTI und Phönix Reisen stellen es den Gästen frei, die Urlaubsorte auf der Sinai-Halbinsel zu verlassen oder zu bleiben.

Auch in den kommenden Wochen wird es so gut wie keine Reisen auf die Sinai-Halbinsel geben. Tui sagt alle Reisen nach Scharm el Scheich bis einschließlich 14. März ab. „Wir werden Reisende, die in den kommenden zwei Wochen nach Scharm el Scheich reisen wollten, kontaktieren. Sie haben die Möglichkeit, die Reise kostenfrei umzubuchen oder zu stornieren“, sagt Anja Braun.

Auch Thomas Cook und Neckermann haben Reisen nach Scharm el Scheich bis zum 14. März abgesagt. Kunden, die bereits gebucht haben, würden kontaktiert - sie können kostenlos umbuchen oder stornieren, erklärt Sprecher Brandes. „Kunden, die in den kommenden Tagen nach Scharm el Scheich reisen wollten, können kostenlos stornieren oder umbuchen“, sagt Kai Kramer, Phönix-Produktleiter für den Orient.

FTI will vorerst alle bis zum 15. März gebuchten, aber noch nicht angetretenen Reisen nach Hurghada umleiten. Kostenlose Stornierungen und Umbuchungen seien ebenfalls möglich. ETI sagte Reisen mit dem Zielflughafen Scharm el Scheich vorerst bis einschließlich 15. März ab. Gebuchte Reisen können kostenlos storniert oder auf die Destinationen Hurghada oder Makadi Bay umgebucht werden.

Bei Alltours gilt die Frist sogar bis 31. März. Für alle bereits gebuchten Reisen nach Scharm el Scheich, die ab einschließlich 1. April erfolgen sollen, lässt Alltours eine kostenfreie Umbuchung zu. Urlauber, die bis einschließlich 31. März nach Hurghada oder Marsa Alam fliegen wollen, können ebenfalls eine kostenlose Umbuchung vornehmen.

In jedem Fall sollten sich Urlauber in Badeorten auf der Sinai-Halbinsel an ihren Reiseveranstalter wenden, wenn sie vorzeitig abreisen wollen, rät der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dabei sollten Urlauber dem Veranstalter eine Frist setzen, bis wann sie abreisen wollen. Lässt der Veranstalter diese verstreichen, könnten Urlauber sich selbst einen Rückflug organisieren und die Kosten dafür als Schadenersatz geltend machen.

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