Deutlich verspätete Ankunft ist ein Reisemangel

Hamburg (dpa/tmn) - Urlauber müssen es nicht klaglos hinnehmen, wenn sie wegen deutlicher Flugverspätung erst morgens am Urlaubsort ankommen. Das geht aus einem Urteil des Hamburger Amtsgerichts hervor.

Eine Verzögerung um etliche Stunden, durch die sich die Ankunft von der Nacht auf die Morgenstunden verschiebt, ist ein Reisemangel, urteilte das Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen: 8B 194/10). Viel Geld zurück gibt es dafür aber nicht: In diesem Fall gestand das Gericht den Klägern 17,11 Euro zu, zehn Prozent es Reisepreises für einen Tag. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

In dem Fall hatte der Kläger eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht. Der Abflug in Berlin verzögerte sich um mehr als drei Stunden. Der Urlauber verpasste in Kairo deswegen den Anschlussflug nach Hurghada und musste sieben Stunden auf die nächste Maschine warten. So kam er statt um 2.00 erst um 7.15 Uhr im Hotel an. Weil die Nachtruhe komplett ausfiel, sei die Grenze des Zumutbaren überschritten, urteilte das Gericht.

Flugverspätungen bis zu vier Stunden seien als Unannehmlichkeit zu werten. Kommt der Urlauber noch später an, könne er für jede angefangene Stunde den Tagespreis um fünf Prozent mindern.

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