Salmonellen: Urlauber muss Hotel Schuld nachweisen

Leipzig (dpa/tmn) - Urlauber haben nur dann Anspruch auf Schadenersatz für Brechdurchfall und Magenkrämpfe, wenn das Hotel dafür verantwortlich war. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

Wenn nicht einmal zehn Prozent der Urlauber erkrankt waren, spreche aber wenig dafür, dass das Hotel die Schuld trägt, entschied das Landgericht Leipzig (Aktenzeichen: 5 O 1659/10).

Die Klägerin hatte eine 15-tägige Reise in die Türkei gebucht. Ihr Kind bekam dort Fieber, Brechdurchfall, Bauchschmerzen und Magenkrämpfe. Nach vier Tagen im Bett musste es ins Krankenhaus. Auch zwei andere Kinder der Klägerin erkrankten. Eine Untersuchung nach dem Urlaub ergab, dass Salmonellen der Auslöser waren. Die Klägerin beschwerte sich über mangelnde Hygiene in Küche, Restaurant, Pool und Schwimmbad, über unzureichende Kühlung der Lebensmittel und verdorbene Speisen. Sie forderte den gesamten Reisepreis zurück und verlangte außerdem Schadensersatz.

Der Veranstalter zahlte jedoch nur 231 Euro - ein Zehntel des Reisepreises - und lehnte weitere Leistungen ab. Zu Recht, entschied das Gericht. Die Klage sei unbegründet. Dass das Hotel für die Erkrankung verantwortlich ist, habe die Klägerin nicht beweisen können. Wenn das so gewesen wäre, hätte eine erhebliche Zahl der Hotelgäste erkranken müssen.

Wie viele es waren, ließ sich allerdings nicht klären. Die Behauptung der Klägerin, es seien 50 Familien gewesen, war nicht zu belegen. Definitiv seien es aber weniger als zehn Prozent gewesen. Insofern gebe es keinen Beweis für die Vorwürfe der Klägerin.

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