Die Klägerin in dem verhandelten Fall hatte ihr Ticket im Internet gebucht und mit Kreditkarte bezahlt. In der Zeit bis zur Abreise wurde sie von ihrer Bank aufgefordert, ihre Kreditkarte aus Sicherheitsgründen auszutauschen. Deshalb konnte sie die Karte am Check-In nicht vorzeigen. Die Fluggesellschaft ließ sie nicht mitfliegen. Auch die Kreditkartenrechnung akzeptierten die Mitarbeiter der Airline nicht als Beleg. Die Kundin musste für 50 Euro Gebühr auf eine Maschine zwei Tage später umbuchen.
Die Richter verurteilten die Fluggesellschaft dazu, Schadenersatz an die Kundin zu zahlen. Die Klausel in den Geschäftsbedingungen, die das Vorzeigen der Kredit- oder Debitkarte verlangt, darf nicht mehr verwendet werden. Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel, aber keine für den Antritt eines Fluges notwendige Reiseunterlage, urteilten die Richter (Aktenzeichen: 2 24 O 142/10).