Sado-Maso-Prozess: Harter Vorwurf endet mit mildem Urteil

52-Jähriger wurde zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.

Eine Justitia-Büste ist an der Fassade des Landgerichts in Krefeld zu sehen.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Es war ein harter Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft gegen einen 52-jährigen Krefelder erhoben hat: Er soll seiner Frau beim Sado-Maso-Sex so schwere innere Verletzungen zugefügt zu haben, dass sie einige Tage später daran verstarb. Er habe es bewusst unterlassen, Rettungskräfte zu rufen. Das sei Mord durch Unterlassen.

Am Mittwoch ging der Prozess allerdings mit einer milden Strafe zu Ende. Der Mann erhielt eine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Er habe keinen Tötungsvorsatz gehabt, urteilten die Richter. Bereits während des Prozesses hatte ein Gutachter gesagt, dass zu dem Zeitpunkt, als der Angeklagte erkannt hat, dass seine Frau ärztliche Hilfe benötigt, sie wohl schon nicht mehr zu retten war.

Auch war zu klären, ob die Frau im Rahmen des SM-Sex nicht sogar eine Einwilligung in die Körperverletzung gegeben hat. Das verneinten die Richter aber wegen einer möglichen Sittenwidrigkeit und außerdem kann man laut Strafgesetzbuch auch nicht damit einverstanden sein, verletzt zu werden. Allerdings wurde dem Angeklagten zugestanden, dass er das nicht unbedingt habe wissen können.

Die Frau habe schon bei Beziehungsbeginn gewusst, was in Sachen Sexualität des Angeklagten, der das nach eigenen Angaben offen gelebt hat, auf sie zu kommt. Dennoch habe der Mann wissen müssen, dass SM-Sex, wozu auch das Einführen von Gegenständen in den Körper gehört, nicht ungefährlich sei, befanden die Richter. Einen Freispruch, wie von der Verteidigung gefordert, gab es daher nicht. Der Angeklagte habe mehr Vorsicht walten lassen müssen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Sie sah den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge als erfüllt an, weil der Tod unmittelbar aus der Verletzung resultierte. Die Nebenklage forderte eine Verurteilung wegen Totschlag durch Unterlassen, eine konkrete Strafhöhe stellte sie in das Ermessen des Gerichts.

Der Angeklagte musste während der Plädoyers immer wieder seine Tränen zurückhalten. In seinem letzten Wort schloss er sich seinem Verteidiger an, aber sagte nichts weiter zum Fall. Er habe an dem Verlust schwer zu tragen, stellte das Gericht fest. Der Krefelder wurde im Anschluss an die Verhandlung wieder in die Freiheit entlassen. Da er nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, hat das Gericht den Haftbefehl aufgehoben.