Gericht Zeugen sagen im Sado Maso-Prozess aus

Krefeld · Ein Krefelder ist wegen Mord durch Unterlassung angeklagt.

Vor Gericht wurden zeugen gehört, das Verfahren geht weiter.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Das Schwurgericht am Landgericht Krefeld bekommt derzeit eine umfangreiche Einführung in Praktiken und Hilfsmittel in Sachen Sado-Maso-Sex. Denn sie muss sich mit dem Tod einer Frau nach genau solchen Praktiken befassen. Angeklagt ist seit Mitte Juni ihr Ehemann — wegen Mordes. Er soll die Frau nach dem SM-Geschlechtsverkehr über Tage schwer verletzt habe liegen lassen, bis ihr nicht mehr geholfen werden konnte und sie starb.

Der 52-jährige schweigt bisher zu den Vorwürfen. Am Mittwoch wurden mehrere Zeugen vernommen. Unter anderem die Ex-Frau und ein guter Bekannter des Angeklagten. Er sei es gewesen, der letztlich angeregt hätte für die Frau einen Krankenwagen zu rufen, sagte der Zeuge. Als die Rettungsmannschaft eintraf und versuchte, die Frau wiederzubeleben, habe er mit dem aufgelösten Angeklagten im Wohnzimmer gewartet. Der habe immer wieder gerufen „Nicht meine C. (Vorname der Ehefrau, Anm. d. Red.)!“ Viele Leute hätten gewusst, dass der Angeklagte SM betreibt.

Auch die ehemalige Ehefrau des Angeklagten. Sie war mit ihm von 2002 bis 2010 verheiratet. „SM hat sich entwickelt“, schilderte die Frau. Es habe unter anderem „artiges Sprechen“, Halsbänder, Leinenführung, Masken und anderes gegeben – im gegenseitigen Einverständnis. Zwischen 2005 und 2007 habe der Angeklagte Bestrafungen einführen wollen, also Schläge mit der Hand oder einer Gerte. Allerdings habe es Diskussionen darüber gegeben, wie heftig diese Bestrafungen ausfallen dürfen. Der Angeklagte habe sich mehr gewünscht, als das, wozu sie bereit gewesen sei. Allerdings sei nie etwas gegen ihren Willen passiert.

Zur Scheidung sei es gekommen, als sie ins Gefängnis musste. Beide Eheleute seien drogen- und alkoholabhängig gewesen und hätten sich im Methadon-Programm kennengelernt. Im Jahre 2007 sei sie wegen Beschaffungskriminalität zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. 2010 folgte die Scheidung. „Als ich 2011 bedingt entlassen wurde, habe ich erstaunt festgestellt, dass er sich selbst aus der Abhängigkeit befreit hat“, sagte die Zeugin über ihren ehemaligen Partner.

Da sie nach ihrer Entlassung im Rheinland wohnte und eine Stelle im Ruhrgebiet bekam, habe sie den Angeklagten, zu dem sie auch nach dem Gefängnis noch Kontakt hielt, um Hilfe bei der Wohnungssuche gebeten. Sie sei daher über ihm in das Mehrfamilienhaus gezogen und habe so auch die neue Lebensgefährtin – das spätere Opfer kennengelernt.

Sie habe sie als Person kennen gelernt, die sich sehr auf ihren Partner verlassen habe und nicht so sicher auf eigenen Füße stehe. Bereits an vorherigen Verhandlungstagen war zur Sprache gekommen, dass der Angeklagte dem dominanten Part in der Beziehung gehabt habe. Das Verfahren dauert nach derzeitiger Planung noch bis mindestens Mitte des Monats.