Dünchheim - „Bayer hat kein Gegengutachten“

Während Monheims Stadtchef optimistisch ist, soll in Duisburg die Trasse geändert werden.

Kreis Mettmann. "Für den Kreis Mettmann hat der Antrag des Bayer-Konzerns auf Teiländerung bezüglich einer Trassenänderung im Duisburger Süden keine Auswirkungen. Und nur mit diesem Antrag haben wir uns als Genehmigungsbehörde zu beschäftigen" beschreibt Hans-Peter Schroeder von der Düsseldorfer Bezirksregierung den Ist-Zustand. Bayer möchte dort auf einigen hundert Metern die Trasse verkürzen und nun durch durch ein Wasserschutzgebiet verlegen.

Die Pipeline-Gegner im Kreis Mettmann sehen das anders: "Wieso ändert das die Trasse hier nicht so, dass die CO-Leitung ganz neu diskutiert werden muss?", fragt Dieter Donner von "Bau-Stopp der Bayer-Pipeline".

Währenddessen geht der Schlagabtausch zwischen Bayer und Monheims Bürgermeister Thomas Dünchheim in Form von Gutachten weiter. Nach dem Falkenhain-Gutachten über die möglichen Sicherheitsrisiken einerseits und den beiden gutachtlichen Stellungnahmen des Tüv Nord andererseits, stehen jetzt die verfassungsrechtlichen Expertisen im Raum. Der Kölner Verfassungsrechtler Stefan Muckel, der von der Stadt Monheim beauftragt worden ist, sagt, dass das Pipeline-Gesetz verfassungswidrig ist, weil es die Grundrechte der von der Rohrleitung betroffenen Grundstückseigentümer verletzt habe.

Hingegen zitiert Bayer Muckels Düsseldorfer Kollegen Johannes Dietlein, für den das Pipeline-Gesetz im vollen Umfang den bundes- und landesverfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. "Wir haben ein entsprechendes Gutachten", betont Bayer-Sprecher Christian Zoeller.

Für Thomas Dünchheim ist das eine "Fehlinformation durch Bayer, denn ich weiß, dass es vielleicht eine erste Grobeinschätzung, aber kein Gegengutachten gibt. Ich verrate kein Geheimnis, aber ich habe Johannes Dietlein als ersten nach einem verfassungsrechtlichen Gutachten gefragt. Doch da hatte er schon Bayer eine Zusage gegeben." Schließlich kennen sich Dünchheim und Dietlein schon einige Zeit und sind beide an der Uni Düsseldorf Verfasser des "Examinatoriums Verwaltungsrecht", dessen dritte Auflage jetzt erscheint.

Er habe dann in Köln Professor Muckel um ein Gutachten angefragt. "Den kenne ich noch aus der Zeit, als ich studentische Lehrkraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Kirchenrecht der Universität Köln war und er dort Assistent." Muckels Gutachten sei hieb- und stichfest. Das Pipeline-Gesetz bleibe hinter den Anforderungen zurück, die das Bundesverfassungsgericht für Enteignungsgesetze aufgestellt habe. "Ich glaube, dass unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf sehr schnell beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe landet", ist sich Thomas Dünchheim sicher.

Entsprechend blicken die Pipeline-Gegner im Duisburger Süden in Richtung Kreis Mettmann und die möglichen Gerichtsurteile. Seit rund sechs Wochen hat sich dort der Protest konkreter formiert. Durch die beantragte Trassenänderung erhofft man sich dort eine Lösung im Sinne der Pipeline-Gegner. Initiativen-Sprecher Walter Appelrath: "Wir führen jetzt wichtige Gespräche mit Vertretern der Stadt und organisieren Protestveranstaltungen." Für Samstag, 21. Juli, ist vorgesehen, den Verlauf der Pipeline quer durch den Süden Duisburgs mit Bändern zu kennzeichnen.