Gegner der CO-Pipeline sehen sich bestätigt

Im Kreis Mettmann wird das Urteil mit Genugtuung aufgenommen.

Kreis Mettmann. Das Planfeststellungsverfahren ist rechtswidrig, die CO-Pipeline der Firma Bayer darf vorerst nicht in Betrieb gehen — im Kreis Mettmann wurde dies gestern einhellig begrüßt.

Auch wenn die privaten Klagen vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurden, ist Bauer Heinz-Josef Muhr (77) aus Monheim „erfreut, dass wir so weit gekommen sind“. Er wurde von seinem Anwalt per Telefon über das Urteil informiert.

„Ein Stück weiter“ sei man gekommen. „Ich bin aber enttäuscht, dass die Frage über die Rechtmäßigkeit der Enteignung nicht in dem Sinne, wie wir es uns gewünscht haben, behandelt wurde“, sagte Muhr.

Zumindest sei durch das Urteil aber erst einmal Zeit gewonnen. „Wenn es wieder ein Planfeststellungsverfahren gibt, ist die Öffentlichkeit diesmal alarmiert.“

„Wir sehen uns bestätigt, dass aufgrund der ganzen Mängel, die wir aufgedeckt haben, das Projekt nicht zulässig ist“, sagte Wolfgang Cüppers, Vorsitzender der IG ERkrath.

Für die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese war das Urteil „absehbar“: „Es gab zu viele Mängel in der Ausführung.“

Zufrieden mit dem Urteil ist auch Reinhard Krekler, Vorsitzender der Bürgerschaft Breitscheid. „Die Sicherheitsaspekte sind bisher viel zu sehr vernachlässigt worden.“ Er hoffe, dass in einem neuen Verfahren deutlich nachgebessert werde. Es sei „doch absurd, eine Giftgaspipeline zehn Meter an einem Blutspendezentrum vorbeizuführen.“

Hans-Dieter Clauser, CDU-Landtagsabgeordneter, sagte: „So wie es bisher gelaufen ist, kann und darf diese Pipeline keine Zukunft haben.“