Oberverwaltungsgericht stoppt Pipeline-Bau

Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat die Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline, die von Dormagen durch den Kreis Mettmann nach Krefeld-Uerdingen führt, vorläufig untersagt.

Mettmann. Die schon weitgehend verlegte Leitung darf noch zu Ende gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht äußerte Bedenken gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Bedeutung der Pipeline nicht überzeugend dargestellt worden, um die Enteignungen der Grundstücke rechtfertigen zu können. Auch sei es fraglich, ob eine solche Kohlenmonoxid-Rohrleitung für die Region und ihre Wirtschaft nützlich ist. Ein überwiegendes öffentliches Interesse oder ein entsprechendes Interesse der Firma würde es aber nicht gegeben. Mit der Betriebsaufnahme würden die Risiken, insbesondere für die Gesundheit, sofort aktuell. Die Bürgerinitiativen, Pipeline-Gegner und Politiker aus den betroffenen Städten im Kreis Mettmann zeigten sich erfreut über das Urteil.