Bayer-Pipeline - Düsseldorf muss Nutzung von Grundstücken dulden

Im Streit um die Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns hat die Stadt Düsseldorf vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies einen Eilantrag der Landeshauptstadt zurück.

Düsseldorf. Im Streit um die Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns hat die Stadt Düsseldorf vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies einen Eilantrag der Landeshauptstadt zurück, mit dem sich die Stadt gegen die Nutzung von sieben Grundstücken für das Bauvorhaben gewehrt hatte (Az.: 3 L 1957/07). Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte im November beschlossen, der Stadt den Besitz der Grundstücke zu entziehen und sie dem Bayer-Konzern zu übertragen. Dies müsse die Stadt dulden, erläuterte ein Gerichtssprecher. Das Gericht ließ eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster zu. Wann es Entscheidungen in den zahlreichen Hauptverfahren gegen das Pipelineprojekt geben wird, stehe noch nicht fest, sagte der Sprecher. Das Pipeline-Vorhaben des Bayer-Konzerns hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Proteste von Bürgern und Kommunen in der Region ausgelöst. Die Kohlenmonoxid-Pipeline soll die linksrheinischen Bayer-Werke in Dormagen und Krefeld-Uerdingen verbinden. Die Trasse verläuft aber überwiegend rechtsrheinisch, muss dafür zweimal den Rhein unterqueren und ist 30 Kilometer länger als bei einem linksrheinischen Verlauf. Die Gegner kritisieren die Trassenführung durch dicht besiedelte Gebiete. Kohlenmonoxid ist ein gefährliches Atemgift. Es riecht nicht, schmeckt nicht und ist farblos. Für Bayer ist Kohlenmonoxid ein wichtiger Grundbestandteil für die Kunststoff-Produktion.