Gericht bleibt dabei: Vauth muss zahlen
Der Widerspruch gegen ein Urteil von Anfang August wurde am Mittwoch vom Krefelder Landgericht zurückgewiesen.
Tönisvorst. Es bleibt dabei: Lothar Vauth muss 909 000 Euro an einen Senior aus Düsseldorf zahlen. Damit bestätigte das Krefelder Landgericht am Donnerstag ein Urteil vom August. Der Tönisvorster hatte für das Ehepaar T., die Ehefrau ist inzwischen verstorben, die Vermögensverwaltung übernommen. Das geschah nach Überzeugung des Gerichts nicht korrekt.
Dem Mann, der in einem Düsseldorfer Seniorenstift lebt, steht das Geld zu, befand das Gericht in seinem Urteil. Gleichzeitig lehnte es eine sogenannte Drittwiderklage ab. Mit dieser wollte Vauth seine ehemalige Kanzlei für die Vermögensverwaltung mitverantwortlich machen. Dabei habe er sich allerdings in Widersprüche verstrickt, wie das Gericht erklärte. In seinem Widerspruch hatte der frühere SPD-Chef geltend gemacht, die Kanzlei und nicht er persönlich habe die Vermögensverwaltung der Eheleute T. übernommen.
Hier hält das Gericht ihm in der Urteilsbegründung entgegen, dass „er im Rahmen einer eidesstatttlichen Versicherung vor der Kammer selbst behauptet hat, der Kläger und seine Frau hatten mich persönlich — und nicht etwa die Sozietät — mit der Vermögensverwaltung beauftragt.“ Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung auch darauf ein, dass Vauth immer wieder erklärt habe, ihm fehlten Unterlagen aus seiner früheren Kanzlei. „Seine angebliche Beweisnot aufgrund fehlender Unterlagen entlastet ihn nicht.“
Auch andere Kosten wie Anwaltshonorare, Makler-, Pflege-, Notar- und Architektenkosten habe Vauth nur „unsubstantiiert dargelegt.“ Er gebe stets nur „ungefähre Gesamtbeträge“ an, bescheinigt das Gericht dem früheren Karnevalsprinzen. Vauth hat nun einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Diese würde dann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt. kor