Tönisvorst Anwalt Vauths bezweifelt Verhandlungsfähigkeit
Daniel Wölky stellt im Landgericht erneut einen Antrag, um den Gesundheitszustand seines Mandanten feststellen zu lassen.
Krefeld/Tönisvorst. Am achten Verhandlungstag des Prozesses gegen den ehemaligen Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth stehen wieder die Anträge der Verteidigung im Mittelpunkt. Im letzten Termin hatte Verteidiger Daniel Wölky das Gutachten des Gerichtspsychologen Professor Pedro Faustmann angegriffen.
Das hatte die Frage nach der Verhandlungsfähigkeit Vauths bejaht. Wölky hatte einen anderen Professor mit der Durchsicht des Gutachtens beauftragt. Der kam zu dem Schluss, dass das Gutachten einer kritischen Überprüfung nicht standhalte. Das nutzte Wölky für seinen Antrag. Das Gericht lehnte diese Forderung nun ab. Das Gutachten aus September 2016 hat Bestand.
Es wurde von dem Mediziner auf Basis der Krankenakten gefertigt. Im November nach dem Gutachten wurde Vauth verhaftet. Vorher hatte er sich krankheitsbedingt einer Verhandlung entzogen. Im Prozess stellte Wölky nun den nächsten Antrag, um die aktuelle Verhandlungsfähigkeit Vauths feststellen zu lassen. Wenn jemand dauerhaft verhandlungsunfähig ist, muss ein Gericht das Verfahren gegen ihn einstellen.
Im bekanntesten Kommentar zum Strafgesetzbuch heißt es, dass die Verhandlungsfähigkeit bei Volljährigen „in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Mängel oder Krankheiten“ entfalle. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass gegen Angeklagte, die zumindest eingeschränkt verhandlungsfähig sind, unter ärztlicher Aufsicht oder mit ausreichenden Pausen verhandelt wird.
Lothar Vauth und seine Ehefrau Jessica müssen sich seit Ende März vor dem Landgericht Krefeld wegen Betrug und Untreue in 931 Fällen verantworten. sp