Gericht Vauth-Verteidiger fordert neuen Richter
Anwalt des ehemaligen Krefelder Rechtsanwalts behauptet, Besetzung ist willkürlich.
Krefeld. An fünf von bisher sechs Prozesstagen hat der Verteidiger Daniel Wölky in dem Prozess gegen den ehemaligen Krefelder Anwalt Lothar Vauth seinen Besetzungseinwand vorgetragen. Dafür hat er unter anderem die komplette Anklage noch einmal verlesen und aus weiteren Akten der Staatsanwaltschaft vorgetragen. Nach eineinhalb Stunden fand der Vortrag am sechsten Verhandlungstag ein Ende.
In den letzten 15 Minuten der anwaltlichen Worte kam der Verteidiger dann auch zu seinen Anträgen und deren näherer Begründung. So rügte er, dass die 2. Große Strafkammer mit der falschen Vorsitzenden besetzt sei. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht, Ellen Roidl-Hock, sei nämlich nur die Vertreterin des eigentlichen Kammervorsitzenden, dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Herbert Luczak. Der hatte das Verfahren noch schriftlich eröffnet und die ersten Termine mit den Anwälten abgeklärt — auch diesen Schriftverkehr trug der Verteidiger minutiös vor.
Allerdings habe er unter anderem an mehreren geplanten Terminen Urlaub. Außerdem geht er Ende Juli in den Ruhestand. Nur um während des Prozesses aus Ressourcengründen keinen Ersatzrichter auf der Richterbank sitzen zu lassen, habe das Landgericht eine „Rochade“ veranstaltet und die Richterin Roidl-Hock, die eigentlich Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer ist, an Luczaks Stelle gesetzt. Damit sei aber das „Prinzip des gesetzlichen Richters“ verletzt worden, so dass es sich um einen „manipulativ-willkürlichen Austausch“ handle, monierte Rechtsanwalt Wölky.
Außerdem sei ohnehin die 4. Große Strafkammer zuständig. Denn das sei die Wirtschaftsstrafkammer am Krefelder Landgericht. Bei der Vielzahl an angeklagten Untreue-Fällen seien die besonderen Kenntnisse des Wirtschaftslebens der Wirtschaftsrichter nötig. Die Verteidigerin von Jessica Vauth, die mit ihrem Mann auf der Anklagebank sitzt, schloss sich diesen Ausführungen an.
Die Staatsanwältin fasste den Ärger, den das stundenlange Verlesen für die meisten Prozessbeteiligten mit sich brachte, diplomatisch zusammen: „Ich bin ein wenig enttäuscht.“ Denn hätte der Anwalt bereits zu Beginn seines Mammutvortrags seine Anträge verlesen, hätte sie ihn auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung hinweisen können, nach der bei einer Rüge der Besetzung nicht die komplette Anklage noch einmal verlesen werden müsse. „Das Gericht muss die Anklage sowieso von Amts wegen kennen.“
Das sah Wölky freilich anders. Man dürfe das Verlesen nicht als „prozessuales Spielchen“ verstehen. Er mache einfach das, was aus seiner Sicht notwendig sei. Lothar und Jessica Vauth saßen indes neben ihren Verteidigern und sagten kein Wort, außer zueinander.
Ob ihre Stimmen in dem Prozess noch einmal zu hören sein werden, oder ob sie komplett von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, ist nach wie vor unklar.