Zivilprozess Befangen: Neue Richter für Loveparade-Verfahren
Düsseldorf/Duisburg. Eine Richterin für zwei Zivilverfahren zur Loveparade-Katastrophe muss wegen möglicher Befangenheit ausscheiden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf am Mittwoch mitgeteilt.
Die beiden Verfahren am Landgericht Duisburg müssen unter dem Vorsitz eines anderen Richters geführt werden.
In seinem Beschluss fand das OLG die Auffassung von zwei Klägerinnen nachvollziehbar, die Zweifel an der Unparteilichkeit der Vorsitzenden Richterin hatten. Denn die Stadt Duisburg, gegen die sich die Klage richtet, hatte für ein Gutachten eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet, deren Teilhaber der Ehemann der Richterin ist. Das Landgericht selbst hatte darin keine Befangenheit gesehen.
Laut OLG heißt es in dem Gutachten der Kanzlei, der Stadt Duisburg seien im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen keine Verletzung von Amtspflichten vorwerfbar. Die Klägerinnen in den beiden Verfahren verlangen Schadenersatz unter anderem von der Stadt. Bei der Loveparade im Juli 2010 starben 21 Menschen, mindestens 652 erlitten Verletzungen.(dpa)