Landtagswahl 17 Wahl-Lexikon: Was die Politiker in NRW verdienen

Ministerpräsidentin Kraft (SPD) liegt mit Bayerns MP Seehofer (CSU) an der Spitze.

 Symbolbild.

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Foto: Jens Wolf

Düsseldorf. Die amtierende NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) erhält ein Amtsgehalt von 12686,39 Euro. Das ist der Spitzensatz aus der Landesbesoldungsordnung für NRW, hier die Gruppe B11 für Spitzenbeamte. Um ein Drittel erhöhen sich diese Bezüge noch einmal auf 16 915,19 Euro. Dazu kommt eine Dienstaufwandsentschädigung von 1100 Euro. Damit kommt Kraft derzeit auf ein Jahresverdienst von rund 216 182 Euro — deutschlandweit ist das für Landeschefs ein Spitzenwert, zusammen mit Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer.

Das ist aber noch nicht alles: Krafts zugleich bestehenden Abgeordnetenbezüge aus dem Landtag von monatlich 8837,17 Euro werden wegen ihres bestehenden Anspruchs auf ein Einkommen aus dem Amtsverhältnis (MP) um 57,20 Prozent gekürzt — es verbleiben hier also zusätzlich 3782,31 Euro. Und: Kraft erhält als Abgeordnete noch einmal 2169,27 Euro monatlich, die zur Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung an das versorgungswerk der Mitglieder des Landtags NRW und des Landtags Brandenburg abgeführt werden — wie bei allen Landtagsabgeordneten.

Wer auch immer nach der Wahl ins Amt einer Ministerin oder eines Ministers gehoben wird, wird nicht viel weniger verdienen. Die 12 686,39 Euro aus der Besoldungsgruppe B11 werden bei Ministern um ein Fünftel auf 15223,67 Euro erhöht, dazu kommt eine Dienstaufwandsentschädigung von 660 Euro — und das wie beim MP um 57,20 Prozent gekürzte Abgeordneten-Gehalt — plus Altersversorgung. Mit diesem Gehalt müssen die Landtags-Politiker den im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit anfallenden Aufwand bestreiten. Den Aufwand können sie dann wie Otto Normalverbraucher in der Jahressteuererklärung geltend machen. kup.