Stichwort: Der Bürgerentscheid - Mitbestimmung vor Ort
München (dpa) - Bürgerentscheide gibt es in Bayern seit 1995. In den meisten Fällen startet eine Initiative zu einem kommunalen Aufregerthema - etwa einem umstrittenen Bauvorhaben - zunächst ein Bürgerbegehren.
Kommen dafür genügend Unterschriften zusammen, folgt der Bürgerentscheid.
Oft setzt der Gemeinderat oder Stadtrat dem Bürgerbegehren ein sogenanntes Ratsbegehren entgegen, so dass es beim Bürgerentscheid zwei Abstimmungsmöglichkeiten gibt. Im Zweifelsfall entscheidet dann die Stichfrage.
Im Fall der vier Bürgerentscheide zur Olympiabewerbung Münchens ist es anders. Die Landeshauptstadt, der Markt Garmisch-Partenkirchen sowie die Landreise Traunstein und Berchtesgadener Land haben über ihre jeweiligen Kommunalparlamente die Befragung der Bürger beschlossen. Es gibt nur die eine Fragestellung, ob sich die vier Regionen um die Olympischen Winterspiele 2022 bewerben sollen oder nicht.
Für den Erfolg der Bürgerentscheide sind je nach Einwohnerzahl unterschiedlich hohe Zustimmungsquoren erforderlich. Im Fall von Garmisch-Partenkirchen sind dies 20 Prozent der Wahlberechtigten, in München und den beiden Landkreisen je 10 Prozent.