Der Vorsitzende Richter des Arbeitsgerichts in Heidelberg wies die Klage mit der Begründung zurück, dass in den Verträgen der beiden Profis vom „sportlichen Abstieg“ die Rede sei.
Den Klassenverbleib habe Sandhausen aber eben nicht auf sportlichem Weg, sondern erst aufgrund des Lizenzentzugs des MSV Duisburg gesichert. Die geforderte Leistung sei also von den Spielern nicht erbracht worden. Der von Pischorn und Langer beauftragte Rechtsanwalt Horst Klettke kündigte den voraussichtlichen Gang vor das Landesarbeitsgericht an.