Amtsgericht Mönchengladbach Freisprüche für Borussia-Ultras vor Gericht

Mönchengladbach · Den sieben angeklagten Männer konnte vor Gericht nicht nachgewiesen werden, dass sie an den Attacken beteiligt gewesen sind.

Das Amtsgericht sprach die Angeklagten frei.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Mit einem Freispruch ist am Amtsgericht Mönchengladbach gestern der Prozess gegen sieben „Ultras“ aus der Fanszene von Borussia Mönchengladbach zu Ende gegangen. Die Männer im Alter zwischen 22 und 34 Jahren standen im Verdacht, in einer Bahn im Ruhrgebiet nach einem Auswärtsspiel der Mönchengladbacher randaliert und andere Fußballfans attackiert zu haben. Der mutmaßliche „Rädelsführer“ sollte ein Bürokaufmann aus Grevenbroich sein – ihm und den anderen Gladbacher Anhängern konnte allerdings keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden.

„Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren am Ende einer Meinung und haben einen Freispruch beantragt“, so Landgerichtssprecher Fabian Novara, „dem ist das Gericht gefolgt.“ Keinem der Beschuldigten konnte nachgewiesen werden, dass er an der Randale im Regionalexpress der Bahn zwischen Dortmund und Bochum beteiligt gewesen war. „Dafür war die Beweislage eindeutig zu dünn“, so Rechtsanwalt Johannes Daners aus Köln, der für die Verteidigung des 31-Jährigen aus Grevenbroich verantwortlich war.

Angeklagt waren die sieben Borussia-Ultras, weil sie randalierend und vermummt durch die Bahn gezogen sein sollen. Die Gladbacher waren auf dem Heimweg vom Auswärtsspiel ihrer Mannschaft beim VfL Wolfsburg. Im Ruhrgebiet sollen sie auf Anhänger anderer Bundesliga-Vereine getroffen sein. Dabei sollen sie Fans von Borussia Dortmund und Bayern München attackiert und ihnen Schals und andere Fanutensilien gestohlen haben. Auch zu Tritten und Schlägen soll es gekommen sein.

Die Opfer konnten die Angeklagten nicht identifizieren

Die mutmaßlichen Opfer konnten die Angeklagten aber nicht identifizieren. Die Angeklagten selbst hatten im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. „Die Polizei hatte auch keine vernünftige Gegenüberstellung durchgeführt, sondern den Opfern lediglich Filmaufnahmen aus einer Bahn gezeigt“, so Rechtsanwalt Daners, „unseren Mandanten war hier keine Tatbeteiligung nachzuweisen.“

Johannes Daners gehört zu einer Reihe von Rechtsanwälten, die regelmäßig für die so genannte „Fanhilfe Mönchengladbach“ arbeiten. „Wir kümmern uns um Fußballfans, die angeblich straffällig geworden sind“, so der Verteidiger, „die Fanhilfe stellt einen Kontakt zwischen uns und betroffenen Fußballanhängern her.“ Zum Fußball geht der angeklagte und jetzt freigesprochene Bürokaufmann aus Grevenbroich nach wie vor.

Am Sonntag gibt es das rheinsche Derby zwischen Borussia Mönchengladbach und dem 1.FC Köln.