Angriff nach Fußballspiel Borussia-Fan wegen Schlägerei vor Gericht

Gladbach/Rheydt. · Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und bleibt auf einem Auge blind.

Auf der Bahnhofstraße in Rheydt war es nach dem Spiel gegen Leipzig zum Streit gekommen.

Foto: Holger Hintzen

Die Folgen der Attacke nach dem Fußballspiel Borussia Mönchengladbach gegen RB Leipzig spürt das Opfer noch heute. Der 55-Jährige hatte bei dem Angriff ein schweres, offenes Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Die Verletzungen an seinem linken Auge führten zu einer dauerhaften Erblindung. Als der Mann ins Krankenhaus gebracht wurde, schwebte er in akuter Lebensgefahr. Ab dem 15. Oktober muss sich ein 18-Jähriger für diese Tat wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Ein Gleichaltriger ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt.

Am Karsamtag war der 55-Jährige mit seinem Schwiegersohn auf der Bahnhofstraße in Rheydt unterwegs, als die beiden von ihnen unbekannten jungen Männern, die vom Fußballspiel kamen, um eine Zigaretten gebeten wurden. Es kam zu einem Streit. Worum es bei der Auseinandersetzung ging, ist bis heute unklar. Auf jeden Fall wurde geschubst.

Ein Angeklagter muss sich wegen versuchten Mordes verantworten

In dem Moment sei der Hauptangeklagte aus dem Hintergrund auf den 55-Jährigen zugesprungen. Mit einem Schlagring an der Faust habe der Angreifer seinem Opfer ins Gesicht geschlagen, heißt es in der Anklage. Schon beim ersten Schlag, von dem der 55-Jährige überrascht worden und deshalb als arg- und wehrlos anzusehen sei, habe der Angeklagte den Tod des Geschädigten jedenfalls billigend in Kauf genommen. Die Attacke sei nur durch das Eingreifen mehrerer weiterer Anwesender beendet worden. Da soll der Mann schon am Boden gelegen haben. Aufgeschlagen war er mit dem Hinterkopf.

Der Mitangeklagte habe bei der Auseinandersetzung ebenfalls versucht, den 55-Jährigen zu treten und den Schwiegersohn mit der Faust geschlagen. Auch hier mussten Zeugen einschreiten, um den Angreifer zu stoppen.

Die Polizei hatte damals sofort eine Fahndung eingeleitet und konnte die Flüchtigen fassen. Bei ihrer Festnahme leisteten sie Widerstand. Der 18-jährige Hauptangeklagte wurde in U-Haft geschickt. Schon damals hatten Polizei und Staatsanwaltschaft den Angriff als versuchten Mord gewertet.

Für den Prozess vor der Großen Kammer des Schwurgerichts sind sieben Verhandlungstage angesetzt.