Zwischenfall im Regionalexpress Rädelsführer (31) der „Ultras“ muss vor Gericht
Grevenbroich. · Ein Messerangreifer und zwei Einbrecher müssen sich ebenfalls verantworten.
Gleich dreimal müssen sich das Amts- und Landgericht Mönchengladbach im Februar mit spektakulären Fällen aus Grevenbroich oder mit Grevenbroicher Beteiligung beschäftigen. Dabei geht es um einen Einbruch mit anschließender Verfolgungsjagd, eine lebensgefährliche Messerattacke und Randale unter Fußballfans.
Die erste Tat soll sich bereits im Frühjahr 2016 ereignet haben. Damals waren so genannte „Ultras“ aus der Fan-Szene von Borussia Mönchengladbach auf dem Rückweg vom Auswärtsspiel in Wolfsburg. Im Dortmunder Hauptbahnhof sollen die Gladbacher Anhänger auf Fans von Borussia Dortmund und Bayern München getroffen sein.
Als Teil einer Gruppe von bis zu 40 schwarz gekleideten und vermummten „Borussia-Ultras“ sollen die Angeklagten mit einem Grevenbroicher an der Spitze anschließend durch den Regionalexpress zwischen Dortmund und Bochum gezogen sein, um anderen Fans Schals, Mützen und Trikots wegzunehmen und „abzuziehen“.
Ultras sollen Fans anderer
Clubs geschlagen haben
Die Gladbacher Ultras sollen es dabei nicht bei Drohungen belassen haben, sondern sollen Anhänger anderer Clubs auch geschlagen und getreten haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun insgesamt sieben junge Männer wegen Landfriedensbruchs und schwerer Nötigung angeklagt. Der Beschuldigte aus Grevenbroich ist 31 Jahre alt, er gilt als Rädelsführer. Der Prozess findet am 6. Februar statt.
Im zweiten Fall geht es um einen brutalen Messerangriff. Angeklagt ist ein 23-jähriger Grevenbroicher, der einem Bekannten im September am Platz der Republik nachts ein Messer in den Oberkörper gerammt haben soll. Das 26 Jahre alte Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste umgehend notoperiert werden. Das Motiv für die Tat soll im Prozess ab dem 14. Februar geklärt werden, das Landgericht Mönchengladbach hat sechs Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll Mitte März verkündet werden, bis zu 15 Jahre Gefängnis sind möglich.
Im dritten Verfahren müssen sich die Richter mit einem spektakulären Einbruch beschäftigen. Die Tat hatte sich Ende September 2019 ereignet, in der Dämmerung waren zwei junge Polen laut Anklage durch ein „auf Kipp“ stehendes Fenster in ein Haus „Am Bendgraben“ eingebrochen. Sie erbeuteten nach Angaben der Ermittler 400 Euro und Schmuck. Plötzlich sei jedoch der Hausbesitzer erschienen, beide Einbrecher seien daraufhin geflohen.
Der Eigentümer verständigte die Polizei, nahm aber auch selbst die Verfolgung auf. Einen der Einbrecher konnte er stellen, den anderen konnte die Polizei in einem benachbarten Waldstück in der Nähe der „Waldwiese“ in Grevenbroich festnehmen. Beide Einbrecher waren laut Ermittlungen bewaffnet. Prozess-Auftakt ist am 26. Februar, mit dem Urteil wird noch am selben Tag gerechnet.