Eishockey: Kein Strafverfahren gegen GEC-Führung
Grefrath. Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat ein Verfahren, das gegen die gegen den Vorsitzenden des Grefrather EC, Wolfgang Thyßen, und seinen Vize René Thiersch eingeleitet worden war, nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil sich keinerlei Tatverdacht ergeben habe.
13.01.2009
, 23:34 Uhr
Der Mönchengladbacher Steuerberater Heinrich Körsten hatte in einer Mitgliederversammlung des Grefrather EC im Jahre 2006 behauptet, der Vorstand habe Mitgliedsbeiträge in erheblichen Summen unterschlagen und außerdem "Schwarze Kassen" geführt.