Berufung stattgegeben DFB-Bundesgericht annulliert Gelb-Rote Karte für Petersen
Frankfurt/Main (dpa) - Torjäger Nils Petersen vom SC Freiburg hat mit seinem Einspruch gegen die viel diskutierte Gelb-Rote Karte doch noch Recht bekommen und darf am Samstag gegen den VfL Wolfsburg auflaufen.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Platzverweis aus der Partie der Breisgauer beim FC Schalke 04 (0:2) in Frankfurt/Main annulliert und der Berufung des Stürmers stattgegeben. Der SC begrüßte das Urteil. „Wir freuen uns für Nils, dass die Sperre annulliert wurde“, sagte Vorstand Jochen Saier: „Jetzt sollte der Fokus wieder auf den sportlichen Aufgaben in der Bundesliga liegen.“
Die Aktion von Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) hatte Freiburgs Trainer Christian Streich am vergangenen Samstag derart in Rage gebracht, dass er von seinen Assistenten zurückgehalten werden musste und danach vom Unparteiischen auf die Tribüne geschickt wurde. Im Verfahren des DFB-Kontrollausschusses gegen Streich ist noch kein Urteil gefällt worden.
Wie der DFB mitteilte, hat das Bundesgericht die erste Gelbe Karte gegen Petersen in der 64. Minute des Spiels für unwirksam erklärt und damit gleichzeitig die darauf mitbegründete Gelb-Rote Karte (67.) aufgehoben. Zwei Tage zuvor hatte das Sportgericht noch anders entschieden.
„Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt“, erklärte Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts. „Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt.“ Es sei nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Referee den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Petersen dies aber nicht wahrgenommen habe. „Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche ,stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein“, sagte Späth.
Stieler hatte nach eigene Angaben Petersen die Verwarnung signalisiert, indem er die Karte zog, auf den sich wegdrehenden Freiburger Profi zuging, ihn von hinten antippte und „Gelb Nummer 18!“ rief. Der SC-Kapitän sagte aber: „Ich habe erst im Spielertunnel von unserem Pressesprecher davon erfahren, dass ich vorher die Gelbe Karte bekommen habe. In der Mixedzone habe ich es dann im Fernsehen gesehen.“ Noch am Donnerstag war Petersen davon ausgegangen, dass er gegen Wolfsburg zuschauen muss und meinte: „Ich vertraue den anderen. Es wäre schlimmer, wenn ich verletzt wäre.“
Das Sportgericht hatte zunächst die Gelb-Rote Karte als korrekt angesehen. Es entscheidet nach Angaben eines Verbandssprechers endgültig, wenn es um einen offensichtlichen Irrtum oder eine Verwechslung der Person durch den Schiedsrichter geht. Im vorliegenden Fall hingegen aber hat das Bundesgericht seine Zuständigkeit gesehen. Eine Spielwiederholung sei nur auf Einspruch eines Vereins innerhalb der Frist des Paragraphen 17 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung und nur aus den dort genannten Gründen möglich. Die Frist ist allerdings längst abgelaufen.
Ähnliche Entscheidungen des DFB-Bundesgerichts gab es in der Vergangenheit bei Platzverweisen von Hasan Salihamidzic (FC Bayern München/2003) und Benjamin Schöckel (Energie Cottbus/2005).