DFB-Strafe für Eintracht: Zuschauer-Teilausschluss
Frankfurt/Main (dpa) - Bundesligist Eintracht Frankfurt ist für wiederholte Verfehlungen seiner Fans hart bestraft worden.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängte einen Zuschauer-Teilausschluss für das Saison-Auftaktspiel der Hessen gegen Schalke 04 und eine empfindliche Geldbuße von 80 000 Euro. Im ersten Saisonspiel am 27. August muss der Stehplatzbereich 40 (Westtribüne/Unterrang) geschlossen bleiben.
Das Sportgericht ahndete mit dem Urteil Fan-Vorkommnisse in insgesamt sechs Bundesliga- beziehungsweise Relegationsspielen der Frankfurter zwischen dem 13. Februar und dem 23. Mai. Ein weiterer Zuschauer-Teilausschluss ist auf Bewährung ausgesetzt. Die Vollstreckung erfolgt nur dann, wenn es in der bis zum 31. Mai 2017 laufenden Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.
„Insbesondere die Vorfälle in den beiden Relegationsspielen um den Bundesliga-Verbleib verlangten eine konsequente Ahndung“, begründete Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das Urteil. Der Eintracht wurden allerdings auch intensive Anstrengungen in der Auseinandersetzung mit den eigenen Fans zugute gehalten. „Die erneute Bewährung bietet dem Club und seinen Anhängern Chance und Motivation auf eine beanstandungsfreie neue Saison“, sagte Lorenz.