Heikler Umgang mit Persönlichkeitsrechten

Hannover (dpa) - Der Ärger um Robin Knoches vermeintliche Gürtelrose ist verflogen. Der Verteidiger vom Fußball-Bundesligisten VfL Wolfsburg hofft auf sein Debüt im U 21-Nationalteam gegen die Färöer.

Mitte August noch machte dem Talent eine Hautkrankheit ein Strich durch die Rechnung.

Vor dem Spiel gegen Frankreich wurde Knoche nach Hause geschickt. Wegen einer Gürtelrose, wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) offiziell verkündete. Dies erwies sich als falsch und brachte VfL-Trainer Dieter Hecking auf die Palme.

„Die geben da was raus, was erstmal bestätigt werden muss. Da wird sofort ein Drama raus gemacht, alle Pferde scheu gemacht, damit ich am Montagnachmittag einen Schweißausbruch kriegen muss“, schimpfte Hecking über die DFB-Mitteilung - nach Auskunft aus Wolfsburg ohne Rücksprache mit dem Club herausgegeben. Knoche hatte tatsächlich nur „eine leichte Form einer Herpeserkrankung, die bereits wieder am abklingen ist“, hieß es beim VfL. Der 21-Jährige spielte seitdem dreimal über 90 Minuten in der Liga und schoss gar ein Tor.

Der Fall verdeutlicht besonders gut den im Fußball üblichen Umgang mit gesundheitlichen Informationen. Rechtlich heikler ist aber die in der Bundesliga gängige Praxis der Clubs, über Verletzungen oder Krankheiten offiziell zu informieren. „Es ist schon eine Grauzone“, heißt es beim Verband Deutscher Vertragsfußballer (VdV) dazu.

Immerhin sind die Clubs - anders als der DFB - Arbeitgeber der Profis, die - wie jeder andere Arbeitnehmer auch - auf die Verschwiegenheit der Ärzte zählen dürfen. Nicht so im Profisport und besonders im Fußball, der stark in der Öffentlichkeit steht.

Bei Hannover 96 hat Kapitän Steven Cherundolo es seinem Club pauschal untersagt, Informationen über seine Gesundheit zu verbreiten. Das ist Cherundolos gutes Recht, macht es in der Praxis für 96 aber nicht immer einfach. Nicht zu informieren, noch dazu, wenn sich ein Spieler für viele offensichtlich - etwa im Training oder Spiel - verletzt, fördert mitunter wilde Spekulationen.

Viele Clubs lassen sich daher im Einzelfall die Erlaubnis zur Information per Pressemitteilung geben. „In der Regel läuft das mündlich“, sagt ein Clubsprecher. Für den VdV ist auch das aber ein Verstoß gegen geltendes Recht. „Sofern ein Spieler dieser Veröffentlichung nicht vorher ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat, sind derartige Äußerungen des Clubs gegenüber den Medien rechtswidrig und stellen einen Verstoß des Clubs gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag dar“, stellte VdV-Justiziar Frank Rybak bereits im vergangenen Jahr im VdV-Magazin klar.

In anderen Sportarten gibt man sich längst geheimnisvoller. Die Iserlohn Roosters aus der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) etwa kündigten unlängst an, keine Auskünfte mehr über Verletzungen ihrer Spieler zu machen. Auch im Basketball wird weniger offiziell informiert als im Fußball, wo das öffentliche Interesse größer ist.

Das musste auch Schalke 04 feststellen. Der Bundesligist kündigte zu Beginn der Saison 2007/2008 an, nur noch bedingt Auskunft über Verletzungen zu geben. Schalke berief sich dabei auf die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht. Der damalige Teamarzt Dr. Bernd Brexendorf hatte sich gewundert, dass „Woche für Woche“ genau diese verletzt würde. Lange konnte Schalke die Praxis indes nicht beibehalten. Die Öffentlichkeit im Fußball ist einfach zu groß.

Nach VdV-Auffassung wird bereits dann gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen, sobald der Arzt die sportliche Leitung des Clubs - also den Arbeitgeber - über Verletzungen informiert. „Ein einen Berufsspieler behandelnder Arzt ist dringend gehalten, sich von dem Spieler in einem separaten Dokument eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterzeichnen zu lassen“, sagt Rybak dazu. Vertragsklauseln aber, mit denen Spieler die Ärzte ermächtigen, Auskunft zu geben, sind laut VdV rechtsunwirksam. Ärzte, die Informationen an die Clubs weitergeben, nähmen demnach „Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr“ in Kauf.