Die Erklärung von DFB-Interimspräsident Koch im Wortlaut

München (dpa) - Die Erklärung von Rainer Koch, Interimspräsident des Deutschen Fußball-Bunds, vom Dienstag in München:

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„Herr Doktor Rauball und ich haben uns darauf verständigt, dass wir heute nähere Angaben zu dem von der Anwaltskanzlei Freshfields aufgefunden Dokument machen möchten. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung, die von Franz Beckenbauer auf der deutschen Seite und von Jack Warner auf der CONCACAF-Seite unterzeichnet worden ist, eine Vereinbarung, die vier Tage vor dem Datum der Vergabe-Entscheidung über die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 geschlossen worden ist.

In diesem Dokument hat Franz Beckenbauer darauf hingewiesen, dass die abschließende Wirksamkeit dieses Dokuments davon abhängig ist, dass nachfolgende Beschlüsse des DFB-Präsidiums auch mit erfolgen, da Franz Beckenbauer allein ja nicht vertretungsberechtigt für den Deutschen Fußball-Bund seinerzeit war.

In diesem Vertrag sind diverse Leistungen, keine direkten Geldleistungen, von deutscher Seite zugesagt worden, verschiedene sportliche Unterstützungsleistungen für den CONCACAF-Verband, auch Spielvereinbarungen, Trainer-Unterstützung für den CONCACAF-Verband und auch eine direkte Ticketzusage für diverse WM-Spiele an Jack Warner in Person.

Es besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Erkenntnis, ob diese Erklärung, diese vertragliche Vereinbarung vollzogen worden ist. All das muss aufgeklärt werden. Es ist auch keine Aussage zulässig, dass tatsächlich dieser Vertrag zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten von Herrn Warner geführt hat oder eine derartige Intention vorlag. Auch dazu gibt es keine Inhalte in dem Vertrag selber.

Diese Vereinbarung hat uns lediglich veranlasst zu sagen, dass wir eben neben der 6,7-Millionen-Euro-Zahlung jetzt auch die näheren Umstände rund um die Vergabe-Entscheidung der WM einfach aufklären wollen, weil wir lückenlos Klarheit schaffen wollen, wie damals die Abläufe mit waren. Schlussfolgerungen, Ergebnisse, Erkenntnisse können hieraus noch nicht abgeleitet werden. Das ist Aufgabe der Anwaltskanzlei Freshfields, hierüber nun Klarheit zu erzielen.“