Böller-Werfer muss zahlen

Erstmals wird ein Fortuna-Fan zur Kasse gebeten, weil er Knallkörper geworfen hat. Zwei weitere Verfahren stehen noch aus.

Düsseldorf. Während der ganzen ersten Halbzeit wurden während des Spiels der Fortuna in Paderborn am 15. Januar 2010 Böller aufs Spielfeld geworfen. In der zehnten Minute flogen vier Sprengkörper aus dem Fanblock der Düsseldorfer. Ein Ordner machte schnell vier junge Männer aus, von denen drei sich aus dem Staub machten. Identifiziert werden konnte nur Markus K., der von der Fortuna nun auf Schadensersatz verklagt wurde. Vor dem Zivilgericht einigte man sich am Freitag darauf, dass der 25-Jährige 2916,66 Euro an den Verein zahlt.

Die Missetaten der Fans, kamen die Fortuna in der Saison teuer zu stehen. 35 000 Euro Gesamtstrafe waren fällig, davon allein 10 000 Euro für die Vorfälle in Paderborn. Erstmals entschloss sich der Verein, ein Schadensersatz-Verfahren einzuleiten. „Das war für uns ein Versuch“, erklärte Fortuna-Geschäftsführer Paul Jäger. Insgesamt wollte man 8750 Euro von Markus K. haben.

Gegen den lief in Paderborn bereits ein Strafverfahren. Das war gegen Zahlung einer Buße von 150 Euro eingestellt worden. Dabei hatte Markus K. eingeräumt, dass er kleine Böller — so genannte „Zissemänner“ — angezündet habe. Die will er aber nicht aufs Spielfeld geworfen haben, sondern nur vor die eigenen Füße. Am Freitag ließ sich der 25-Jährige von einem Rechtsanwalt vertreten. Der führte an, dass Fortuna die Strafe für das Werfen von Böllern aufs Spielfeld bekommen habe und nicht, weil es auf den Rängen mal geknallt habe.

Nun hätte das Zivilgericht in die Beweisaufnahme gehen müssen. Das heißt, der Ordner, der Markus K. damals identifiziert hatte, wäre als Zeuge geladen worden. Um weitere Kosten zu vermeiden, legte der Richter beiden Parteien nahe, sich gütlich zu einigen.

Der Verteidiger von Markus K. schlug vor, dass sein Mandant ein Drittel der geforderten Summe zahlt, also 2916,66 Euro. Dazu hat er nun bis zum 30. Juni Zeit. Wenn der 25-Jährige das nicht tut, sind alle Vereinbarungen hinfällig und er muss die gesamte Forderung begleichen.