Hintergrund: Pyrotechnische Gegenstände seien überaus gefährlich, so die Bundespolizei.. Verletzungen der Gehörwege oder Verbrennungen jeglicher Art waren in der Vergangenheit keine Seltenheit. Am Spieltag sei daher die bloße Mitnahme pyrotechnischer Gegenstände strikt untersagt. Das Verbot soll durch Einsatzkräfte der Bundespolizei konsequent überwacht und kontrolliert werden. Missachtung kann zur Sicherstellung der Gegenstände, Fahrtausschluss oder Platzverweis führen.
Eventuell entstehende Unannehmlichkeiten für die reisenden Fußballfans bittet die Bundespolizei zu entschuldigen. Bei Zuwiderhandlung werden 100 Euro fällig.