Regierung will Public Viewing nach Mitternacht erlauben

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett will offenbar am Mittwoch eine Sonderverordnung des Umweltministeriums für Public-Viewing-Veranstaltungen bei der Fußball-Weltmeisterschaft (12. Juni bis 13. Juli) auch nach Mitternacht beschließen.

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Das berichtet die „Bild“-Zeitung. Demnach sind Übertragungen von Spielen auf Großleinwänden nach 22.00 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach 0.00 Uhr erlaubt. „Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-WM einfach dazu“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Die Fanmeilen sollen während der WM zu Sportanlagen erklärt und damit Public Viewing auf Videoleinwänden mit dem Stadion-Besuch gleichgestellt werden.

Aufgrund der Zeitverschiebung werden in der Vorrunde zehn Spiele um Mitternacht angepfiffen, eines um 3.00 Uhr nachts. In der Finalrunde sind es neun Begegnungen um 22.00 Uhr. Hintergrund für die neue Verordnung ist das Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach bei öffentlichen Veranstaltungen nach 22.00 Uhr in allgemeinen Wohngebieten der Geräuschpegel 40 dB(A) nicht überschreiten darf. Dieser Wert wird bei Public-Viewing-Veranstaltungen schnell übertroffen.