Regionalliga NOFV-Entscheidung zu Babelsberg 03 erst am Donnerstag
Potsdam (dpa) - Erst am 8. Februar will der Nordostdeutsche Fußball-Verband (NOFV) seine Entscheidung bekanntgeben, ob beim Verbandsgericht ein Antrag auf ein Verfahren gegen den Regionalligisten Babelsberg 03 gestellt wird.
„Bis dahin gibt es keine Verlautbarungen“, sagte Verbands-Geschäftsführer Holger Fuchs. Zuvor hatte der Verein aus Brandenburg ein weiteres Mal ausführlich seine Sicht der Dinge dargelegt.
Babelsberg akzeptiert das Urteil wegen des Abrennens von Pyrotechnik, akzeptiert aber nicht eine in der Urteilsbegründung damit in Zusammenhang gebrachte Ahndung der eigenen Fans gegen Nazisprüche der Anhänger aus Cottbus.
Am Vortag hatte Fuchs erklärt, bei einer Verurteilung in einem Verfahren könnte eine Spielsperre drohen „wenn der Verein den Verpflichtungen laut Paragraf 28 nicht nachkommt“. Für diesen Fall hatte der Viertligist den Gang vor ein ordentliches Gericht angekündigt. Babelsberg wurde zur Zahlung von 7000 Euro verurteilt.
Der Viertligist war wegen des Abbrennens von Pyrotechnik im Spiel gegen Energie Cottbus im April 2017 verurteilt worden. Der Verein beklagt, dass in der Urteilsbegründung auch aufgeführt wurde, dass ein Babelsberger Fan „Nazischweine raus“ in Erwiderung von Attacken Cottbuser Anhänger, gerufen habe.
Cottbus hatte wegen unsportlichen Verhaltens in mehreren Fällen 6000 Euro zahlen müssen. Ein zweites Urteil wegen „rechtsradikaler und antisemitischer Verfehlungen“ mit einer Strafzahlung von 5000 Euro wurde nach Energie-Berufung aufgehoben.
Für einen möglichen weiteren Rechtsstreit mit dem Nordostdeutschen Fußball-Verband sammelt Babelsberg 03 Solidaritäts-Spenden. Es geht weiter um die Causa um Pyrotechnik und „Nazischweine“-Rufe der Babelsberger beim Spiel gegen Cottbus im April vorigen Jahres.
Der Brandenburger Club wendete sich an seine Fans: „Wir bitten euch um eure Unterstützung in Form von Spenden oder einer speziellen Soli-Mitgliedschaft über 12 Monate“. Das eingehende Geld werde „zur Deckung der schon entstandenen und noch zu erwartenden Kosten für den aktuellen Rechtsstreit mit dem NOFV und zur Unterstützung kleinerer, engagierter Vereine verwendet“, hieß es weiter.